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Ich würde es eintragen alleine um blöde langwierige Diskussionen mit Kollegen zu vermeiden die grade eine VÜ „Raser / Tuning“ Schulung hinter sich hatten
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Also wie soll denn der Beamte überhaupt feststellen, ob das KFZ mit oder ohne Xenon ausgeliefert wurde? Da man Xenon OEM auch ankreuzen konnte, ist die Frage hier wohl somit eindeutig beantwortet. Holger |
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Dann müsste ich ja streng genommen auch keinen Umbau von einer FSIII auf FN3 eintragen lassen. Kann ja auch niemand bei einer Kontrolle überprüfen.
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Veni Vidi Vrums | ![]()
Also ich habe mein Xenon nicht eingetragen. Dabei habe ich das damals zur selben Zeit wie mein Fahrwerk umgebaut, und habe das dem Onkel TÜV auch gesagt. Der wollte nur einmal die original VW Teileliste, hat das abgeglichen und abgenickt. Eingetragen wurde da nix. Um genau zu sein ist meine komplette Bora .:R Front mit Xenon nicht eingetragen. Das wurde aber bisher noch von keinem bemängelt. Werder TÜV noch bei der Polizei oder bei der Zulassungsstelle. Ich weise drauf hin das es original Teile sind, zeige auf ein paar VW Teilenummern, und alle sind glücklich. Generell handhabe ich das auf allen meinen Gölfen so: Was ab Werk Ausstattung sein könnte, das trage ich nicht ein. Santa Monicas, größere Bremsen, Xenon etc. Wie schon gesagt wurde kann das eh kein Schwein herausfinden. Wichtig ist immer das es vernünftig nach original Herstellervorgaben nachgerüstet wurde. Und bitte bau ne ALWR rein, weil ich meine vom BJ brauchst du nicht zwingend eine, aber im Angesichts von §1 der StVO sollte es eigentlich selbstverständlich sein. |
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| ![]() Fahre die neuere Version mit den Steuergeräten hinten am Scheinwerfer. ALWR verbaut, und durch die Tieferlegung wurden auch die Messwerte der Achssensoren angepasst. Also alles 100%
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Folgender Benutzer sagt Danke zu max59 für den nützlichen Beitrag: | Sheepy (23.06.2020) |
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| ![]() Zitat:
Auch bei ab Werk schadet ein Auszug der Ausstattungsliste laut VIN von VW nicht .... Das ist bei allen älteren Autos so, was meinst du wie blöd die schauen wenn du ein Auto Baujahr 1992 mit xenon ab Werk hast | |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 30.10.2019
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Zitat:
In den COC Papieren (die beim 4er zur Erstaustellung kostenlos nachbestellt werden können) sind die zulässigen Rad/Reifenkombinationen für deine FIN explizit aufgelistet. Eine größere Bremse fällt unter bestimmten Aspekten schon auf, wenn man bspw. die R32 Bremse am 1.6 fährt - da sollte jedem normal denkenden Menschen klar werden, dass das so nicht Serie sein kann. | ||
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Veni Vidi Vrums | ![]() Zitat:
Mal ganz davon abgesehen das Serien Kram für die Plattform frei gegeben wurde, haben Scheinwerfer E Prüfzeichen. Damit sind sie sogar nicht nur für dieses Auto frei gegeben, sondern rein technisch gesehen für jedes Auto in dem sie nach den Bestimmungen verbaut worden sind. Für ein Bauteil mit E-Prüfzeichen bin ich auch nicht verpflichtet irgendwelche Dokumente mit zu führen. Ein Serien Scheinwerfer mit E-Prüfzeichen eintragen zu lassen ist so ziemlich das lächerlichste was ich jemals gehört habe. Sry.... Wenn mir nen Bulle damit kommt dann rufe ich vor Ort meinen Anwalt, wir fahren alle zusammen auf die Wache und stellen Strafanzeige gegen den Polizisten. Der zweifelt kein zweites mal Serienscheinwerfer an. | |
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Tragt lieber eure KATs ein, die Xenons interessieren doch keinen Storch! Mein TÜV Prüfer hat die 256er Bremse hinten auch gesehen, kurz gelächelt und abgewunken. Eingetragen werden müsste sie trotzdem. Glaube trotz der Aussage von Gol4er nicht, dass es 100% geltendem Gesetz entspräche. |
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Hallo zusammen, bringen wir da jetzt nicht etwas durcheinander? Rückleuchten, Scheinwerfer, Lenkräder (Leder, Holz, ...), etc. (und wir reden/schreiben ja immer von OEM) sind doch Ausstattungsvarianten , oder? Also nicht eintragungspflichtig, da Original am Fahrzeug schon mal geprüft. Motoren, Santas (weil mit Auflagen freigegeben) müssen doch geprüft werden, da es die Betriebserlaubnis verändert? Bei den Bremsen hätte ich gesagt, auch wenn es eine Originale ist (vom GTI in einen 1,4) sehe ich trotzdem den Sicherheitsrelevanten Teil, daher Überprüfung durch einen Sachverständigen? Ich finde es ist ein schweres Thema. Natürlich wenn man Probleme mit unseren zuvorkommenden Uniformierten Mitmenschen vermeiden möchte, sollte man wirklich alles durch einen Sachverständigen absegnen lassen. mit freundlicher Lichthupe reactive |
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Erfahrener Benutzer | ![]()
Also ich habe die Aussage von zwei unabhängigen TÜVern bekommen: Alles was nicht ab Werk am Auto verbaut worden ist, muss eingetragen werden. Auch Originalteile von VW. Ob das nun geltendem Recht entspricht weiß ich leider nicht, da bin ich zu wenig in de Materie. Die Aussage stammt von 2018, kann also sein, dass sich da auch rechtlich was geändert hat. Ich lasse meine Xenon Scheinwerfer eintragen, einfach um den Beamten den Wind aus den segeln zu nehmen, im falle einer Kontrolle. |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu BigZanE für den nützlichen Beitrag: | ChuckyE (02.07.2020) |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 30.10.2019
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| ![]() Er hat einfach Recht, so sieht es aus. ![]() ...die erwachsene Variante von "das sag ich meiner Mama". ![]() Endlich mal einer, der nicht nur Stroh und Wasser im Kopf hat. ![]() |
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| ![]() Zitat:
Was spielt es denn für eine Rolle wo ich arbeite oder gearbeitet habe? Wenn ich bei der Polizei bin oder war wüsste ich es dann nicht sogar noch genauer ? Ich stelle doch überhaupt nicht in Frage, dass es technisch oder rechtlich auch ohne Eintragung möglich ist bzw Serienausstattung. Die Aufgabe der Verkehrsüberwachung ist den Verkehr zu überwachen. Gerne werden auch Kontrollen speziell auf Raser und Tuning durchgeführt. Und ein G4 mit Xenon ist halt einfach selten, auffällig, egal ob Legal, ab Werk oder nicht. Das einzige was ich dir sagen wollte, wenn es zu einer Kontrolle kommt dauert diese garantiert länger und du wirst ggf gefragt. Wenn du dann Schnauzig wirst wie hier kannst du sicher gehen, dass es zu einer Vorführung kommt. Welche Strafanzeige du gegen einen Polizisten stellen willst der seine Arbeit tut kannst du ja gerne mal erklären. Bedeutet noch mehr Zeit und kosten aufgewendet und raus kommt dabei nix ![]() Die Energie und das Geld lieber in die Eintragung investieren. | |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 12.06.2018 Golf IV Motor: 1.9 CL ATD 74KW/100PS 02/00 -
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| ![]() Zitat:
Freigabe bzw. Anordnung zur Sicherstellung geht auch telefonisch, auch wenn man schon weiss, dass dabei nix rauskommt. Besonders wenn der VT dann so schnauzig reagiert wie manche Leute hier im Forum ![]() An solchen Autos findet man meist etwas anderes. Fragwürdige Leuchtmittel sind je nach Situation sicherheitsrelevant. Glaubt mir einfach. Bei einem 20 Jahre alten Auto Xenons, wenn dich der Beamte ärgern will, so wird er das tun und Erfolg haben. Alleine schon 1 Stunde Kontrolle statt 5 Minuten wären mir die Eintragung wert. | |
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Veni Vidi Vrums | ![]() Zitat:
Was zugelassen ist und was nicht regelt die StVZO und nicht du und auch nicht der werte Herr Polizist. Was darin nieder geschrieben ist, ist verbindlich für alle. Und wenn ich mich an die Regeln gehalten habe, dann ist mein Fahrzeug nicht stillzulegen. Zitat:
Ich fahre an meinem Golf eine Bora .:R Front mit Xenon. Die war definitiv nicht ab Werk an meinem KFZ. Ich war in dem Auto in 2 Polizei Kontrollen und bei 3 oder 4 Prüfinstituten innerhalb der letzten 8 Jahre (TÜV, Eintragungen). Der TÜV wollte mal nachm Umbau ne Teileliste haben, das hat er überprüft und abgenickt. Die Polizei hat gefragt ob das original Teile sind, ich habe gesagt ja, habe die swra düsen rausgezogen als beweis das ich mir nicht nur kappen aufgeklebt habe, fertig. Wenn ich zum TÜV gehe und sage: "Trag mir meine Serienscheinwerfer ein", dann zeigt der mirn Vogel! Der TÜV Nord hat sich sogar geweigert meine Motorhabenverlängerung einzutragen, die ist zu gering als das se wen juckt. Aussage TÜV Nord Paderborn. Und so war es. Also, ich habe die Gesetze geprüft, ich habe es 8 Jahre in der Realität getestet, ich weiß wovon ich rede. Du versuchst nur Sympathie für Polizei Willkür zu schaffen. Und dafür bekommst du von mir ganz sicher keinen Applaus! Finde es klasse wie du quasi das halbe Forum unter Generalverdacht stellst. Kennst du das Wort diskriminierung? | ||
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