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                        Aber ich mein, bei den Scheiben vorne hat das ja noch nen Sinn.   Man sieht ja deutlich weniger. Aber wenn die Rückleuchten noch voll funktionsfähig sind, kann das doch wohl eigentlich nich so schlimm sein. Oder sagt die Rennleitung einfach: "Is nich, en Grund haben wir dafür aber nich"?    |  
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|    Kombikraftwagennutzer   Registriert seit: 01.10.2005  Fahrzeug:G4 Variant/G6 mit Schneckchen  Ort: Berlin-Bohnsdorf  ehem.OVP-XI4  Verbrauch: ...hat er.  Motor: 1.6 BCB 77KW/105PS 11/01 -  
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                        Die Leuchten haben irgendwann mal nen E-Prüfzeichen im Zustand "X" bekommen. nach ner Veränderung haben sie den Zustand "Y" . Somit ist das Prüfzeichen verfallen,egal wie "gut" sie noch funktionieren.
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                        Das hieße dann Einzelabnahme, wenn man es ganz legal haben wollte, oder?   Naja, verstanden hab ich das jetzt schon, aber die Meinung mit der Rennleitung teil ich da nich ganz....egal.  |  
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|    .:R-Line Jubi     |     Zitat:  
 genau das wollte ich auch damit sagen    |  |
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                        Durch das Verändern der Rückleuchte, erlischt das hierfür ausgestellte E-Prüfzeichen. Dies hat dadurch an Bedeutung verloren. Somit erlischt die Betriebserlaubnis. Durch das Lasieren wird die Erkennbarkeit der Rückstrahler, Bremslichter und Fahrtrichtungsanzeiger negativ beeinflusst was zu einer Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer führen kann. ---> Erlöschen BE.    Daher ist es auch verboten, die auf Seite 1 genannten US-Rüllis zu verwenden...  |  
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	   |     Zitat:  
 ![]() Dass das E-Zeichen erlischt, wusste ich schon, das hier is also die Begründung.  |  |
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