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Alt 04.04.2008, 14:40
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Dr. Nick
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Standard Xenon Scheinwerfer (Modellunterschiede, legaler Einbau)

Hallo,
habe nun schon eine Weile gesucht, um meine Fragen beantwortet zu bekommen, aber nicht wirklich das richtige gefunden.

Ich möchte die originalen Xenon Scheinwerfer verbauen und zwar das neuste Modell.
Jetzt weiß ich aber nicht genau, woran man 100%ig erkennen kann, ob es das neuste Modell ist, was wohl, soweit ich weiß, ab 2003 verbaut wurde.
Reicht es als Erkennungsmerkmal, wenn hinten die Steuergeräte aufgeschraubt sind? Oder gibt es da noch weitere Modellunterschiede?
Am besten wäre es natürlich, wenn jemand die Teilenummern für mich hätte.


Deweiteren möchte ich die natürlich legal verbauen.
Bisher bin ich davon ausgegangen, dass man dann ebenfalls SWR und aLWR nachrüsten muss.
Bei meiner Suche bin ich jedoch auf einen Beitrag gestoßen, in dem gesgt wird, dass SWR u. aLWR bei Fahrzeugen vor BJ 2000 nicht gefordert werden kann. Dies soll aus einem Schriftverkehr zwischen Hella und dem KBA hervorgehen.
Das würde ja heißen, ich bau Xenon in meinen Golf BJ 98 mit manueller LWR und ohne SWR und das ist legal. Stimmt das so?

Unabhängig davon ob man aLWR und SRA braucht oder nicht, muss das Xenon irgendwie vom TÜV abgenommen/eingetragen werden? Ich bin der Meinung, dass muss es nicht, weil es ja original VW Teile sind. Würde diese Meinung aber gern nochmal bestätigt haben.

Hoffe ihr könnt mir da helfen und schonmal vielen Dank für die Hilfe.

Gruß
Dr. Nick


Dr. Nick ist offline  

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Alt 04.04.2008, 14:48      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Benutzerbild von monaco-city
 
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monaco-city eine Nachricht über ICQ schicken
Standard RE: Xenon Scheinwerfer (Modellunterschiede, legaler Einbau)

erkennst du ob das steuergerät am scheinwerfer dorten ist, oder ob du es noch im kotflügel verbauen musst.

zur legalisierung brauchst du scheinwerferreinigungsanlage und die automatische leuchtweitenregulierung.

kostenpunkt neben den scheinwerfern ca 500 euro, wenn du selbst verbaust.

scheinwerfer darfst du mit ca 500-600 euro rechnen.


bei baujahren von 2000 war es noch nicht gesetzlich vorgeschreiben dass mal swra und alwr benötigt.

allerdings gilt das für den golf nicht, da es dise variante nicht gab und es ja in derm fahrzeugbericht, den du dir über die fahrgestellnummer ausdrucken lassen kannst sagt aus, ob xenon ab werk oder nicht.

das wird dir bei einer polizeikontrolle egal sein, das wird wahrscheinlich keiner checken, aber sollte es zu einem unfall kommen und ein gutachter findet das heraus(wovon du ausgehen kannst), haste halt die arschkarte. d.h. fahren ohne betriebserlaubnis, somit kein versicherungsschutz. zahlst alles aus der eigenen tasche.


und es muss nicht vom tüv abgenommen werden
monaco-city ist offline  

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Alt 05.04.2008, 19:30      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
xeno
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Standard

Zudem steht auch auf dem Aufkleber auf dem Scheinwerfer das Herstellungsdatum mit drauf!!
xeno ist offline  

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Alt 06.04.2008, 12:37      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
Borussia ....
 
Benutzerbild von iceman305
 
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Standard RE: Xenon Scheinwerfer (Modellunterschiede, legaler Einbau)

Zitat:
Original von monaco-city
bei baujahren von 2000 war es noch nicht gesetzlich vorgeschreiben dass mal swra und alwr benötigt.
Also dieses halte ich für ein Gerücht, da die sra und die alwr schon immer vorgeschrieben war. Und dieses sog. BMW-Gutachten das da immer durch das Netz schleicht wonach man dieses alles nicht braucht war auch schon immer illegal
iceman305 ist offline  

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Alt 06.04.2008, 12:45      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Schlechter eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Autos, die man vor 2000 mit Xenons versehen hat brauchten keine alwr und swr, solange man auch vor 2000 damit beim tüv war uns es sich eintragen ließ!

das ist mein stand1

gruß alex
Schlechter ist offline  

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Alt 06.04.2008, 17:00      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
Soundjunk
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Beiträge: n/a

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Diese Aussage ist falsch. Du brauchst definitiv ALWR und SRA. BJ spielt keine Rolle!

Infos zum thema Xenon findest du hier
Xenon FAQ
 

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Alt 07.04.2008, 11:15      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
lukastt
Gast
 
Beiträge: n/a

Standard

Eigentlich sieht die Sache so aus:

Es gab vor 2000 einige Autos mit Xenon und ohne SRA. Z.B. Mercedes SL.
Irgendwann kam dann eine Regelung, dass SRA Pflicht ist.
Und damit all diese Autos mit Xenon und ohne SRA auch noch legal rumfahren durften, wurde dieser Paragraph ins Leben gerufen.

Das darf man sich wie eine Ausnahmeregelung vorstellen, damit die Autos nicht alle illegal unterwegs sind, die dem damals "neuen" Gesetz nichtmehr gerecht geworden sind.

Soll heißen: Wenn dein Auto vor dem Stichtag Xenon ohne SRA hatte, ist alles okay.
Das heißt aber nicht, dass du dein Auto, was vor dem Stichtag zugelassen wurde, mit Xenon nachrüsten darfst und OHNE SRA fahren darfst.
Ganz abgesehen davon gabs bei den frühen Baujahren noch kein Xenon beim Golf, oder?!

Andersrum ist da nichts zu machen.

=> Für alle die, die Xenon nachrüsten wollen, ist dieser Paragraph völlig unnütz und irrelevant. Es sei denn man gerät an einen TÜV Prüfer, der keine Ahnung hat oder nicht lesen kann :-)
 

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Alt 07.04.2008, 12:01      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
Dr. Nick
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Standard

Prima, danke für die Antworten.
Dachte mir schon, dass es irgendwie sowas sein muss mit der sra vor BJ 2000.

Also werde ich das ganze Paket nachrüsten, wie ich das auch vor hatte.

Hat das Steuergerät für die aLWR eigentlich auch ne Verbindung zur Diagnoseschnittstelle? Wenn ja, ist das schon CAN Bus oder OBDII?


Dr. Nick ist offline  

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