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Alt 17.07.2008, 10:02
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mcphil1988
Gast
 
Beiträge: n/a

Standard Darf man das Glas wechseln?

Darf man eig. bei einem kaputten Glas, das Glas einfach so wechseln?

Geht dabei um diese Scheinwerfer von in.pro

Wenn ich jetzt ein Paar von diesen Besitze und 1 Glas ist davon gerissen (wie auf dem Bild zu sehen ist).

Würde es auffallen oder eher gesagt passen, wenn ich die Gläser BEIDE abmache und von meinem original Scheinwerfer dran mache?

Soweit ich weiß steht ja die E-Nummer oben auf dem Glas drauf.
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg a766_1.jpg (17,8 KB, 259x aufgerufen)


 

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Alt 17.07.2008, 12:31      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
Dermitohnetitel
 
Benutzerbild von Jan M.
 
Registriert seit: 29.03.2006
Ort: Heide
Beiträge: 1.920
Abgegebene Danke: 0
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Standard

Wenn, dann würd ich aber beide Gläser wechseln, damit die E-Nummer auf beiden gleich ist, sonst fällt das 100%ig auf.
Die Frage ist nur, ob es die gleichen Gläser sind, also von der Passform her.

gruss
Jan M. ist offline  

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Alt 17.07.2008, 12:48      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
lukastt
Gast
 
Beiträge: n/a

Standard

merken wird das denke ich keiner. funktion haben die gläser ja bei linsentechnik/klarglas auch keine mehr, außer steinschlagschutz.

problem wird eher sein, ob du sie beide identische aufnahmepunkte haben. würds aber fast einfach mal probieren.
 

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Alt 17.07.2008, 12:52      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
mcphil1988
Gast
 
Beiträge: n/a

Standard

Ja also wenn dann wechsel ich beide...

Hat das noch nie jemand gemacht? Würde gerne mal wissen ob es passt ohne meine Originalen jetzt aufbacken zu müssen...
 

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Alt 18.07.2008, 01:35      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
Moderator & Elektro-Spezi
 
Benutzerbild von tobmaster1985
 
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tobmaster1985 eine Nachricht über ICQ schicken
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also auf den originalen steht keine e-nummer noch sonst was
tobmaster1985 ist offline  

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Alt 18.07.2008, 09:19      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Hi,

Legal ist es aber trotzdem nicht.

Scheinwerfer sind entsprechend §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtige Fahrzeugteile.
Die Scheinwerfer sind mit einem Prüfzeichen bzw. Genehmigungszeichen zu kennzeichnen.

Werden Scheinwerfer derart verändert, wird das Prüfzeichen auf dem Scheinwerfer ungültig.
§19 Abs.2 StVZO gibt Hinweise zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nach vollzogenen Änderungen.
§19 Abs.3 StVZO nennt die Bedingungen unter denen Veränderungen am Fahrzeug zulässig sind.

Nur so zur Info: Genau das selbe tritt zu, wenn man seine Scheinwerfer mit Xenon-Sets nachrüsten möchte. Ob es jemand merkt, ist etwas anderes. Allerdings wird die Polizei immer besser geschult und wenn ein Unfall, oder änhliches passiert und diese Geschichte fliegt auf, wirds haarig. Erloschene Betriebserlaubnis, kein Versicherungsschutz ect.


Gruss
orange-tropic ist offline  

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Alt 18.07.2008, 09:44      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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viel spass beim abmachen der ori scheinwerfergläser ^^
tobi_seele ist offline  

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Alt 21.07.2008, 21:25      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Registriert seit: 22.03.2007
Beiträge: 257
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@orange is quatsch...versicherung fordert regress aber nur ne max bestimmte summe

beim golf steht die e-nr auf dem gehäuse...wenn das glas passt wechsels doch hat beim linsenscheinwerfer eh keine funktion wie gesagt
timmä vr ist offline  

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Alt 23.07.2008, 10:52      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Hi,

Funktion sein, oder nicht sein. Ein verändertes Bauteil bedarf einer neuen Abnahme.

"Versicherung fordert Regress", das heißt sie fordert von dir bis zu 5000€. Und die Versicherung wird nicht auf den Kosten sitzenbleiben wollen...



Gruss und einen unfallfreien Tag
orange-tropic ist offline  

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Alt 23.07.2008, 10:56      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 22.03.2007
Beiträge: 257
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ja bis zu 5000.- max wurde meine ich um 90 rum eingeführt...sie holt sich also 5000,- max wieder


naja habe die xenons auch schwarz lackiert und war beim tüv interessiert keinen...hat mich gefragt warum ich 30,- für die eintragung verschwenden will


timmä vr ist offline  

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