Hi,
 
Legal ist es aber trotzdem nicht. 
Scheinwerfer sind entsprechend §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtige Fahrzeugteile.
Die Scheinwerfer sind mit einem 
Prüfzeichen bzw. Genehmigungszeichen zu kennzeichnen. 
Werden Scheinwerfer derart verändert, wird das 
Prüfzeichen auf dem Scheinwerfer ungültig.
§19 Abs.2 StVZO gibt Hinweise zum
 Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nach vollzogenen Änderungen.
§19 Abs.3 StVZO nennt die Bedingungen unter denen Veränderungen am Fahrzeug zulässig sind. 
Nur so zur Info: Genau das selbe tritt zu, wenn man seine Scheinwerfer mit Xenon-Sets nachrüsten möchte. Ob es jemand merkt, ist etwas anderes. Allerdings wird die Polizei immer besser geschult und wenn ein Unfall, oder änhliches passiert und diese Geschichte fliegt auf, wirds haarig. Erloschene Betriebserlaubnis, kein Versicherungsschutz ect.   
Gruss