Du kannst es hin machen wo du willst

Gibt glaub ich nur eine Mindesthöhe wo es befestigt sein muß!
Aber du kannst dir keine Größe nach belieben aussuchen! Hatte mal ends den Ärger mit meinem Wrangler wegen Kurzkennzeichen mit Engschrift... ist ja auch was ganz extremes wenn einer ein Kurzkennzeichen mit Engschrift hat
(Auszug aus der Richtlinie 70/222/EWG, Anhang:
- Die Mitte des Kennzeichens darf nicht rechts von der Längssymmetrieebene des Fahrzeuges liegen.
- Der linke Rand des Kennzeichens darf über die maximale Fahrzeugbreite nicht hinausragen.
- Das Kennzeichen muss senkrecht oder annähernd senkrecht zur Längssymetrieebene stehen.
- Neigung zur Senkrechten: Das Kennzeichen hat grundsätzlich senkrecht zu stehen wobei Abweichungen bis zu 5° zulässig sind. Nur wenn dies aufgrund der Fahrzeugform erforderlich ist, so kann das Kennzeichen auch mehr geneigt sein. Bis zu 30° zur Senkrechten, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben gerichtet ist und der Abstand des oberen Kennzeichenrand zur Fahrbahn maximal 1,20m beträgt, bzw. bis zu 15° zur Senkrechten, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten gerichtet ist und der Abstand des oberen Kennzeichenrand zur Fahrbahn mehr als 1,20m beträgt.
- Der Abstand zwischen dem unteren Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn muss mindestens 0,3m betragen. Der Abstand zwischen dem oberen Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn darf nicht mehr als 1,20m betragen. Kann dieser Wert in der Praxis nicht eingehalten werden, so kann dieser Wert überschritten werden, er muss aber so nah an diesem Wert liegen wie es mit der Bauart des Fahrzeuges vereinbar ist und darf einen Wert von 2,00m keinesfalls überschreiten.
- Zusätzlich müssen folgende Winkel zur Lesbarkeit des Kennzeichens eingehalten werden:
Seitlich : jeweils 30° rechts und links
Nach oben : 15°
Nach unten : 0° ( bzw. 15° wenn der obere Rand des Kennzeichens mehr als 1,2m über der Fahrbahn liegt)
(Auszug aus der Richtlinie 93/94/EWG idF. 1999/26/EG, Anhang: )
- Das Kennzeichen muss so angebracht sein, dass die maximale Fahrzeugbreite weder rechts noch links überragt wird.
- Das Kennzeichen muss senkrecht zur Längsmittelebene stehen.
- Neigung zur Senkrechten: Das Kennzeichen darf maximal 30° zur Senkrechten geneigt sein wenn die Zu-lassungsnummer nach oben zeigt, bzw. maximal 15°, wenn die Zulassungsnummer nach unten zeigt.
- Der Abstand zwischen der Oberkante des Kennzeichens und Fahrbahn darf maximal 1,50m betragen. Der Abstand zwischen der Unterkante des Kennzeichens und der Fahrbahn muss mindestens 0,2m betragen. Beträgt der Radradius weniger als 0,20m, so darf die Unterkante des Kennzeichens nicht unterhalb des Radmittelpunktes liegen.
- Zusätzlich müssen folgende Winkel zur Lesbarkeit des Kennzeichens eingehalten werden:
Seitlich : jeweils 30° rechts und links
Nach oben : 30°
Nach unten : 5°