Meine Frage an euch ist nun, muss ich zum TÜV und das im Fahrzeugschein ändern lassen, da es ja eingetragen ist (denke ich jedenfalls oder?), oder kann ich das teil einfach abbauen, in die Garage packen und gut is? hab von sowas immer leider kein schimmer.....
könnt ihr mir helfen? Wäre echt sweet von euch! anke:
Also ich denke schon das du das Ding einfach abbauen kannst um es einfach weg zu legen.
Es ist doch dein Ding ob die AHK dran ist oder nicht.
Bei mir im schein steht drin wieviel ich mit nem Anhänger ziehen darf und dabei habe ich gar keine.
Deswegen denke ich das mal so. Also ab damit.
Ich betone "Denke".
Vielleicht hat ja jemand anderes ne andere Meinung, bzw. kennt sich besser aus.
07.07.2006, 08:15
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grandy
Gast
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mein vater hat an seinem A6 eine "anbaubare" anhängerkupplung
also man kann die beliebig innerhalb einer minute an und abbauen
denke daher das man es nicht eintragen lassen muss wenn man sie abbaut