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Alt 14.07.2006, 17:27
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Steve_G4
Gast
 
Beiträge: n/a

Standard Frage innebeleuchtung/ unterboden beleuchtung

Also folgendes:
Mein Golf IV rot ganz normal soll bekommendas wird jetzt alles so geschehen da ich meine Ausbildung beginne)
Neue verschürzung (ein normal schlichtes nur eben nicht die normalenschürzen)
innenraum beleuchtung neu ( inclusive Kaltlichtkathoden beleuchtung Fußraum usw.), und vlt da möchte ich vorallem euren rat haben Unterbodenbeleuchtung. Wie sieht das denn aus? Rechtlich usw. darf man das ?
Also mir ist bisher nur bekannt das ich es auf der Straße nicht anhaben darf, wenn ich fahre aber sobald ich nicht mehr im Auto sitzehabe ich nichts mehr zu befürchten? Stimmt das?

So nun die andere Frage wisst ihr wo man qualitativ gute Bodykits bekommt? ( Gut zu erreichn ist für mich der Raum Gelsenkirch Bochum Düsseldorf, würde aber auch weiter fahren) Und wenn man es den darf ne gute Beleuchtungsanlage? N kumpel hat bei ebay gekauft das ding war der reinste mist. es wurde mit kabelbuindern unterm auto angebracht und befestigt.

MfG
Steve


 

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Alt 15.07.2006, 15:12      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
vw-eric
Gast
 
Beiträge: n/a

Standard

Zitat-DEKRA: "In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:


die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs

die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren

bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können

das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu."
 

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Alt 15.07.2006, 20:57      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
g-man
Gast
 
Beiträge: n/a

Standard

also oben ist shcon fast alles gesagt. und abgesehen davon könnte man das ganze noch von einer anderen seite angreifen.
denn selbst wenn du sie nur montierst und aus hast und rumfährst machst du dich strafbar den allein die röhren sind genau wie ein schweller usw ein anbauteil das sie originalabmessungen verändert und so eine bauartliche verändung darstellt welche eingetragen werden muss.
insofern macht man sich nur durch das bloße befestigen schon strafbar im sinne der stvo.......klingt hart ist aber so.
 

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