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Erfahrener Benutzer | ![]()
drexd hat recht.. abe bedeutet allgemeine betriebserlaubnis und du brauchst nur diese mitführen, ich habe meine stoßies einfach eintragen lassen, so dass diese abe mitführerei nicht nötig ist. weiterhin für die rline front brauchst du galub cih keine abe weil du sagen kannst ie ne oem r32 front wirkt ja gleich ..merken die eh nicht und die ist eintragungsfrei. |
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Globetrotter | ![]() Zitat:
Zitat:
Aber ne ABE nützt dir auch nix, wenn dein Fahrzeug damit nicht mehr die geltenden Richtlinien erfüllt. | ||
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 13.04.2009 Golf IV 1,8t R-liner Motor: 1.8 GTI R AUQ 132KW/180PS 06/01 -
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| ![]() ![]() heißt ja allgemeine-betriebts-erlaubnis ich denke es kommt hier auf das "allgemeine" an. nicht orginal oder so .. sonder halt allgemein, egal was sons noch so am auto gemacht ist |
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Erfahrener Benutzer | ![]()
also sollte es dazu kommen das die lieben herrn in grün oder blau oder was sie dann gerade tragen, dir wegen der r-line verspoilerung mit ABE ne Mängelkarte schreiben dann würede ich mich erkundigen weswegen und würde im Anschluss von meiner Rechtsschutz gebrauch machen. Aber für gewöhnlich murren die guten darüber nich! |
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Bei Teilen, die keine Gefährdung des Straßenverkehrs bedeuten sagen die eigentlich sowieso nichts! Ist jedenfalls meine Erfahrung. Die Schürzen sind ja nicht zum bremsen da... ![]() |
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