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Alt 08.06.2009, 22:02
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Standard Unterschied ABG und ABE

Hallo Freunde der Sonne, was mich auf die Frage bringt was der Unterschied zwischen ABE und ABG ist folgendes:

Ich möchte mir Tönungsfolie für meine Scheiben bestellen, ist folgende FOlie erlaubt? Ohen Eintragungen etc. Bislang kannt ich nur den Begriff ABE was ist ABG? und wo ist der Unterschied?

FOLIA TEC * TÖNUNGSFOLIE * MIDNIGHT BLACK SCHWARZ * NEU bei eBay.de: Aufkleber Folien (endet 02.07.09 20:57:42 MESZ)


Gruß KNolle


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Alt 08.06.2009, 22:06      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Standard

Die Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
Teile wie beispielsweise Scheinwerfer müssen eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) besitzen. Jede ABG ist nur für bestimmte Modelle gültig, weshalb vor dem Kauf genaue Informationen eingeholt werden sollten, ob die Teile auch für Euer Auto zugelassen sind.
Meistens muß das Fahrzeug nach dem Umbau beim TÜV vorgeführt werden und die Änderung in die Papiere eingetragen werden.
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Alt 08.06.2009, 22:07      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
Valthoras
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Ich les da nur AGB, was soviel heisst wie Allgemeine Geschäftsbedienungen.

Oder bin ich blind? (Naja, etwas sowieso)
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Alt 08.06.2009, 22:11      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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tatsache okay.... naja dann hat sich die wohl erledigt kennt jemand von euch eine folie für max 25€ die ich nicht eintragen lassen muss?
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Alt 08.06.2009, 22:11      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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tatsache okay.... naja dann hat sich die wohl erledigt kennt jemand von euch eine folie für max 25€ die ich nicht eintragen lassen muss?
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Alt 08.06.2009, 22:42      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Hsllo zusammen,
ich habe auch ne Tönungsfolie drin, welche eine ABG besitzt und die musste ich nicht eintragen lassen....Auf der Folie ist so ne nummer drauf, welche auch in nem kleinem Heft vorhanden ist, welches ich bei der Folie beibekommen habe...Und da die netten herren in grün mich mit wegen der Folie angehalten haben, haben diese nur die nummern vergliche und gut wars....

So, ich wünsche noch nen schönen abend....
Tommy2706 ist offline  

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Alt 08.06.2009, 23:16      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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zweiten beitrag in dem thread gelesen?
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Alt 09.06.2009, 14:02      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von vwgolle Beitrag anzeigen
Die Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
Meistens muß das Fahrzeug nach dem Umbau beim TÜV vorgeführt werden und die Änderung in die Papiere eingetragen werden.
Und ich wollt damit nur sagen, dass es auch ohne TÜV vorführung geht...und nicht wie du meintest meistens mit TÜV vorführung, aber es kommt auch darauf an, wie du ja schon geshrieben hattest, was es ist und auf das fahrzeug...


Tommy2706 ist offline  

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