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Alt 13.07.2010, 17:13      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
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golf4ever2010 eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von golf4ever2010: hacki-92
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war eigentlich derselben meinung wie morloc aber wenn man das bei manchen sieht, isses echt nich verkehrt.
funktioniert dieses lichteffektsteuergerät auch mit allen anderen tfl oder nur mit denen vom s6?


golf4ever2010 ist offline  

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Alt 25.02.2011, 09:29      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
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Hey Leute, sry das ich diesen alten Beitrag rauskrame aber sonst heist es wieder: "Dazu gibts schon 1000 Beiträge"!;-)

Nun zu meiner Frage: Die TFL haben ja entweder die R87 / R48 oder die R7-Zulassung. Laut meinen Infos bedeute ja R87 / R48, dass sie ausgehen müssen wenn man das Licht an macht und R7, dass sie gedimmt werden.

Nun wollte ich mir auch gern diese DECTANE TFL mit 20 LEDs zulegen, allerdings haben diese die R87-Zulassung und besitzen trotzdem ein Modul zum Abdimmen. Wie ist denn das dann zu verstehen? Die müssten doch dann die R7-Zulassung haben oder lieg ich da falsch?
Kingstentown ist offline  

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Alt 25.02.2011, 09:54      Direktlink zum Beitrag - 23 Zum Anfang der Seite springen
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ich meine dein einwand ist berechtigt! würde mal bei dectane anrufen, die haben festnetz nummer.

hier die erklärung für alle unsicheren:

Nachrüstung nach R87 / R48



Entsprechend der ECE-R48-Regelung sind bei der Montage separater Tagfahrleuchten einige Bestimmung bezüglich des Montageortes und der Funktionsweise zu beachten:
  • Montageort: Fahrzeugfront
  • Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
  • Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
  • Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm
  • Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
Nachrüstung nach der R7-Regelung



Tagfahrleuchten können auch eine R7-Kennzeichnung tragen, dann gibt es einen Unterschied in der Funktion zu normalen Tagfahrleuchten mit einer R87-Kennzeichnung:
  • Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch in Ihrer Leistung dimmen und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht in voller Leuchtstärke leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
Wichtig nach StVZO: Die ECE-Regelung R48, welche auch von Österreich anerkannt wird, legt die Anbringung der Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront in Höhe, Breite, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und Schaltung in der gültigen Fassung von 1995 unter Punkt 6.19.4 fest.
Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung R87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light“) tragen, ansonsten zählt dieses bei einer Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel und es kann zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen. Die Zulassung von LED Leisten als Tagfahrlicht hat die Nachrüstung vereinfacht, da sich passende Einbauöffnungen in vielen Frontverkleidungen finden. Beim teils sehr preiswert angebotenen LED-Tagfahrlicht muss auf die Zulassung nach R87 geachtet werden, da im Handel auch nichtkonforme sogenannte LED-Tagfahrlichte „zu Showzwecken“ erhältlich sind.


BB-233 ist offline  

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