Lichter und Leuchten die am Fhz montiert sind müssen auch funktionieren um allg. TÜV-fähig zusein, sprich selbst wenn man SML am Fhz hat und diese abschalten kann ist das nicht Gesetzteskonform, ergo gleich brennen lassen und gut is...
Und wieso sollte man SMLs und Doppelblinker nich eingetragen bekommen..?

Anhand der TN kann man da schon was machen - kenn einige die zB. ihre Seitenblinker gecleant haben und die SMLs als Stand und Blinklicht eingetragen hatten...
Zum Thema Zubehör SMLs - schon mal drauf geachtet wo die meisten die Teile anbringen..? Position ist nämlich auch gesetzlich geregelt, aber da hält sich keine sau dran und es sagt auch keiner was zu von den weisenden Herren...
Nur mal so als argumentstütze falls mal nach den SML geschaut wird...