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Alt 03.09.2006, 22:22      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
Fischmeister
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Hab meinen beitrag editiert.Lies mal den Rest.Dann verstehst du vielleicht warum.


 

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Alt 03.09.2006, 22:28      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
die_Glatze
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meine güte, mädels macht doch mal nen ruhigen.

sicherlich ist es nicht erlaubt was @sound gemacht hat aber er hat es dazu gesagt und wenn die cops oder der tüv ihn anhält ist es dann sein problem.

und so wie er gesagt hat lässt er die lampen ja auch noch einstellen, daß sie nicht blenden.

somit also auch keine gefährdung entsteht.

mal davon abgesehen was passiert wenn er nen unfall hat...

kumpel von mir hatte nen mopet(750 gsxr) wo einiges auf rennen umgebaut war also nicht zugelassen, da hatte er dann nen unfall mit und wirklich KEINEN hat es gejuckt was an der karre gemacht war.

und dann macht euch mal nicht so gegenseitig an mit OBERLEHRER , ist ja wie nen kindergarten.

seit ihr 13 ?
 

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Alt 03.09.2006, 22:28      Direktlink zum Beitrag - 23 Zum Anfang der Seite springen
c0ckr0ach
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Das ist eine tragische Sache, doch kann das genauso passieren, indem einer einfach nicht abblendet, wenn einer entgegenkommt.
 

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Alt 03.09.2006, 22:34      Direktlink zum Beitrag - 24 Zum Anfang der Seite springen
Fischmeister
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Stimmt.Nur macht man sowas nicht vorsätzlich und nimmt es in Kauf das es passieren kann.
 

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Alt 03.09.2006, 22:51      Direktlink zum Beitrag - 25 Zum Anfang der Seite springen
die_Glatze
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tut mir leid für dich @fisch...

kann dich da auch schon verstehen.
 

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Alt 03.09.2006, 22:55      Direktlink zum Beitrag - 26 Zum Anfang der Seite springen
Stephan Z
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Sehe es genau so ,
deswegen kein Weiterer Beitrag darüber von mir .
 

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Alt 03.09.2006, 23:09      Direktlink zum Beitrag - 27 Zum Anfang der Seite springen
Soundjunk
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@fischmeister

Das die Variante von mir net legal is habe ich geschrieben, dann ist es ja wohl auch logisch, dass mir die Konsequenzen bewusst sind. Und wenn du aus ner Mücke nen Elefanten machst, dann frag ich mich wie langweilig einem sein muss, dass er sich so dermaßen drüber aufregt. Ich kann dich zwar verstehen, dennoch solltest du mal tief durchatmen und n bissl runterschalten. Ich hab doch außerdem geschrieben, dass ich sie einstellen lasse, die werden dann zwar immer noch ein wenig blenden, aber das tun auch die Xenons die vorschriftsmäßig eingebaut worden. Also bitte. Es ging mir auch nicht darum, Leute zu illegalen Sachen anzustacheln sondern einfach zu erklären, wie die anderen Variante geht.

Und nu fahr mal runter, wiel sonst sind wir hier gleich beide auf einem Level!
 

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Alt 03.09.2006, 23:39      Direktlink zum Beitrag - 28 Zum Anfang der Seite springen
Boraner
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Sorry,

nochmal zum verständnis für mich.

Hast du Xenon Scheinwerfer gewechselt, oder nur die Leuchtmittel ?

Der Beschreibung nach nicht ganz verständlich für mich.
 

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Alt 03.09.2006, 23:41      Direktlink zum Beitrag - 29 Zum Anfang der Seite springen
Mit Glied
 
Benutzerbild von marComa
 
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Die letzten Worte eines Autofahrers: "Wenn das Schwein nicht abblendet, dann blende ich auch nicht ab!!"

Solange er keine 5000 Watt Himmel-Disco-Strahler drinne hat, wird schon keiner Augenkrebs von bekommen.

Mit ner freundlichen Lichthupe,
Marco
marComa ist offline  

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Alt 04.09.2006, 09:54      Direktlink zum Beitrag - 30 Zum Anfang der Seite springen
Stephan Z
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Er hat den Nachrüstsatz Xenon Scheinwerfer drin ohne genehmigung ,
das Bedeutet das nicht der komplette Scheinwerfer gegen Originale Gewechselt wurde sondern nur die Lampen .

Denke mal so etwas hier :

ebay

Das sagt der Tüv dazu :

Verbraucherwarnung vor Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten ohne Genehmigungszeichen



Flensburg, 26.09.2002. Das KBA warnt vor zunehmend zum Beispiel via Internet oder Zeitschriften angebotenen Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zur nachträglichen Umrüstung von Scheinwerfern. Diese Systeme erwecken den Anschein einer legalen Nachrüstmöglichkeit und nur der aufmerksame Verbraucher entdeckt unter Umständen das Fehlen des Genehmigungszeichens. Sie sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen, entsprechen nicht der StVZO und können die Verkehrssicherheit erheblich gefährden.

Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen (dazu zählt auch der Sockel) oder an bauartgenehmigten Scheinwerfern (einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquelle) können zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen. In diesem Zusammenhang sollen auch die weiteren Forderungen des Verordnungsgebers bei Verwendung von Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht in Kraftfahrzeugen nicht unerwähnt bleiben. Kraftfahrzeuge mit Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht sind zusätzlich mit einer automatischen Leuchtweiteregulierung, einer Scheinwerferreinigungsanlage und einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sichergestellt, auszurüsten – gemäß

der Richtlinie des Rates 76/756/EWG über den Anbau der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
der ECE-Regelung 48 "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen"
§ 50 Abs. 10 StVZO).
Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).

Das Kraftfahrt-Bundesamt wird Anbieter von Gasentladungs-Lichtquellen mit ungültigen oder fehlenden Genehmigungszeichen beziehungsweise Umbausets mit Vorschaltgeräten, die zum Umrüsten von genehmigten Scheinwerfern mit Glühlampen bestimmt sind, soweit bekannt und erreichbar, darüber in Kenntnis setzen, dass Hinweise wie: "... nicht für den Straßenverkehr zugelassen und entspricht nicht der StVZO!" oder ähnliche Formulierungen nicht ausreichen, um gegenüber dem Endverbraucher eine ausreichende Warnfunktion hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen beim Einbau dieser Komponenten auszulösen.

Da von derart veränderten Scheinwerfern eine erhebliche Gefährdung für die Verkehrssicherheit ausgehen kann, wird das KBA die angebotenen Umrüstsätze weiterhin kritisch beobachten.

Demgegenüber richtet sich die Verbraucherwarnung nicht gegen komplette Scheinwerfer mit Gasentladungs-Lichtquellen, die nach der ECE-Regelung 98 genehmigt wurden.

Quelle: http://www.kba.de/Stabsstelle/Press.../pm_33_2002.htm

Das sagt die Dekra:

Eine derartige Umrüstung ist nur zulässig, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Diese sind im § 50 Abs. 10 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wie folgt benannt:
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

einer automatischen Leuchtweitenregulierung (im Sinne des Absatzes
einer Scheinwerferreinigungsanlage
einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.

Die Scheinwerfer müssen

für Gasentladungslampen geeignet
in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt und gekennzeichnet sein.
In Zweifelsfällen sollten Sie unbedingt Kontakt mit unseren Sachverständigen oder Prüfingenieuren aufnehmen. Und das ist an allen DEKRA Standorten in ganz Deutschland möglich.

Quelle: http://www.dekra.de/dekra/show.php3...36&_language=de

Das sagt der Tüv:

Im Fahrzeugzubehörhandel werden vermehrt Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zum nachträglichen Einbau in Scheinwerfer angeboten, die ausschließlich mit herkömmlichen Glühlampen als Leuchtmittel genehmigt worden sind. Bei diesen Angeboten werden die Gasentladungs-Lichtquellen häufig auch als Xenon-Glühlampe oder Xenon-Brenner bezeichnet. Teilweise gibt es bereits schon entsprechend umgerüstete Scheinwerfer im Angebot.


Derartige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind unzulässig, da nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheinwerfern, zu denen auch der Sockel und die mit der Bauartgenehmigung festgelegte Lichtquellen-Art gehört, zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheinwerfer und damit auch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen.
Zulässige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind nur durch Einbau von kompletten Scheinwerfersätzen möglich, die eine entsprechende Bauartgenehmigung aufweisen. Dabei ist zu beachten, dass Kraftfahrzeuge, die auf Xenon-Abblendlicht umgerüstet werden, zusätzlich ausgerüstet sein müssen mit:

einer automatischen Leuchtweitenregelung
einer Scheinwerferreinigungsanlage und
einem System, dass das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichts auch bei Fernlicht sicherstellt.
Wir empfehlen Ihnen, nur Umrüstsätze auf Xenon-Licht zu erwerben, für die ein Teilegutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegen. Nur so können Sie sicher sein, dass die Scheinwerfer eine gültige Bauartgenehmigung haben. Der zugehörigen Einbauanleitung können Sie entnehmen, welche Umbauarbeiten am Fahrzeug neben der eigentlichen Scheinwerferumrüstung zusätzlich erforderlich sind.

Wir wollen, dass Sie sicher fahren.

Ihr TÜV NORD STRASSENVERKEHR

Quelle: http://www.tuev-nord.de/21868.asp
 

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Alt 04.09.2006, 17:56      Direktlink zum Beitrag - 31 Zum Anfang der Seite springen
Soundjunk
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cool, gut zu wissen...
 

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Alt 04.09.2006, 23:20      Direktlink zum Beitrag - 32 Zum Anfang der Seite springen
Soundjunk
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So da hab ich die Steuergeräte reingetrickst...das is nämlich schön viel Platz auf beiden Seiten...

 

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Alt 05.09.2006, 00:08      Direktlink zum Beitrag - 33 Zum Anfang der Seite springen
Boraner
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Ich wünsch dir viel Glück.

Das meine ich dazu

Es gibt doch immer wieder Unbelehrbare.
 

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Alt 05.09.2006, 11:08      Direktlink zum Beitrag - 34 Zum Anfang der Seite springen
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Benutzerbild von marComa
 
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@ soundjunk

Dauert es eigentlich lange die Front abzumontieren. Wollt nur mal so wissen, da mir meine Lampen bestimmt bald wieder kaputt gehen, und das natürlich zu hoher Wahrscheinlichkeit im Winter ist. Da wollte ich mir die Fummelei mit erfrorenen Händen ersparen... :P
marComa ist offline  

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Alt 05.09.2006, 18:09      Direktlink zum Beitrag - 35 Zum Anfang der Seite springen
Soundjunk
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Naja ne Birne wechseln kann man auch ohne die Front abzunehmen, ist halt nervige Fummelarbeit bei der man so einige Stellen später an den Händen entdeckt..Die front selber abnehmen is easy..Grill ab , alle Schrauben von der Stoßstange entfernen, Sotßstange langsam abziehen und temperaturfühler abclipsen und fertig...
 

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Alt 05.09.2006, 18:16      Direktlink zum Beitrag - 36 Zum Anfang der Seite springen
rick
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Ja das geht wirklich ruckzuck!! Wenn du gut bist ist die Front samt scheinwerfer innerhalb von 20-30 minuten ab!!
 

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Alt 05.09.2006, 18:17      Direktlink zum Beitrag - 37 Zum Anfang der Seite springen
Soundjunk
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Ich hab knapp ne viertelstunde für Stoßi und Scheinwerferausbau gebraucht...und ich war beim Golf 4 blutiger Laie
 

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Alt 05.09.2006, 18:21      Direktlink zum Beitrag - 38 Zum Anfang der Seite springen
die_Glatze
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das eine steuergerät (beifahrer seite) passt aber bei nem diesel da nicht rein.

LLK - gedönse im weg.

(wollte ich nur mal erwähnen)
 

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Alt 05.09.2006, 18:45      Direktlink zum Beitrag - 39 Zum Anfang der Seite springen
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Ich finde die Lampen absolut scheiße!

Wenn du die einstellen lässt so das die keinen mehr blenden, strahlen die vielleicht noch 10m weit. Ansonsten kommt es dem Gegenverkehr so vor als wenn du Fernlicht an hättest. Wenn man die einfach mal eben so auf Original Xenon Niveau einstellen könnte wäre das weswentlich beliebter, dann würden die Polizisten es ja nie merken. Jetzt wirst du wohl das nächste mal wenn du im Dunkeln einem Streifenwagen entgegen kommst angehalten weil er denkt du fährst stumpf die ganze Zeit mit Fernlicht rum.

Birnenwechsel hängt glaub ich vom Motor ab. Je größer desto schwerer. Bei meinem 1,6er geht es, ist nur n´bisschen fummelig. Ein bekannter fährt einen TDI de lässt es immer in der werkstatt machen. Die nehmen dann die Batterie raus.
GOLF1698 ist offline  

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Alt 05.09.2006, 18:48      Direktlink zum Beitrag - 40 Zum Anfang der Seite springen
Soundjunk
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hä?ich stelle sie doch extra ein damit die nicht so krass blenden, wieso sollte mich dann die polizei anhalten?


 

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