Golf 4 Forum  
Zurück  > >

Portal Forum Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender

Antwort

 

Themen-Optionen Thema bewerten Ansicht
Alt 17.01.2010, 02:11
     Direktlink zum Beitrag - 1 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von roxrocker
 
Registriert seit: 30.09.2009
Golf 4 Gti 1,8 Turbo
Ort: SLS CITY
SLS XXXXX
Verbrauch: 9,5 Liter
Motor: 1.8 GTI AGU 110KW/150PS 10/97 -
Beiträge: 258
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 1 Danke für 1 Beitrag

Standard Muss ich nebelscheinwerfer eintragen lassen?

NEU Nebelscheinwerfer NSW Golf 4 IV R32 GTI AUCH TDI bei eBay.de: Lichter Leuchten (endet 17.01.10 17:40:44 MEZ)


roxrocker ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 17.01.2010, 02:17      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
unerfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von CB333
 
Registriert seit: 12.09.2006
Porsche Cayenne Turbo S (955), Porsche Boxster (986) Mercedes E-Klasse Kompressor T-Modell (S211)
Ort: Am Tegernsee
MB
Verbrauch: Einen Tank voll!
Beiträge: 10.295
Abgegebene Danke: 27
Erhielt 51 Danke für 36 Beiträge

Standard

Grundsätzlich mußt du Veränderung wie z.B. Nebelscheinwerfer der Beleuchtung eintragen lassen! Das gilt imho nicht für TFL! Wurde damals angehalten mit NSW und waren nicht eingetragen! Bekam ne Mängelkarte und mußte ohne vor fahren. Die Halter waren noch dran und die Kabel auch Das fand der Beamte nicht so lustig... aber nicht verboten!
CB333 ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 17.01.2010, 02:24      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von roxrocker
 
Registriert seit: 30.09.2009
Golf 4 Gti 1,8 Turbo
Ort: SLS CITY
SLS XXXXX
Verbrauch: 9,5 Liter
Motor: 1.8 GTI AGU 110KW/150PS 10/97 -
Beiträge: 258
Themenstarter Themenstarter
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 1 Danke für 1 Beitrag

Standard

was meinst denn damit? "Das gilt imho nicht für TFL"
und was ist ne mängelkarte? lol
roxrocker ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 17.01.2010, 02:40      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Ironiemeiden
 
Registriert seit: 19.10.2007
Golf Typ 1J
Ort: Wörth am Rhein
GER-XX-XX Saisonkennzeichen
Verbrauch: geht so
Motor: 1.9 AXR 74KW/100PS 05/01 -
Beiträge: 413
Abgegebene Danke: 1
Erhielt 3 Danke für 3 Beiträge

Ironiemeiden eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Tagfahrleuchten müssen seines wissens nach nicht eingetragen werden.

Ne Mängelklarte ist ne Ockerfarbige Karte, die dir die Polizei ausstellt, wenn etwas nicht ok ist und du es nachzeigen musst, Gilt z.B. auch für nicht vorhandenen Verbandskasten oder ein Warndreieck..... Obse dir ne Mängelkarte geben liegt im ermessen der Polizei....
Ironiemeiden ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 17.01.2010, 03:00      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von roxrocker
 
Registriert seit: 30.09.2009
Golf 4 Gti 1,8 Turbo
Ort: SLS CITY
SLS XXXXX
Verbrauch: 9,5 Liter
Motor: 1.8 GTI AGU 110KW/150PS 10/97 -
Beiträge: 258
Themenstarter Themenstarter
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 1 Danke für 1 Beitrag

Standard

ahhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhh!
roxrocker ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 19.01.2010, 16:12      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
Benutzer
 
Benutzerbild von horstg4
 
Registriert seit: 29.04.2009
Golf 4
Ort: uelzen
UE-XX-76
Verbrauch: 8 liter
Motor: 1.6 AKL 74KW/100PS 10/97 -
Beiträge: 70
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge

Ebayname von horstg4: flogolf4
Standard

Wenn sie Original sind nicht Zubehör ja!!!
horstg4 ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 19.01.2010, 16:51      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Maggus
 
Registriert seit: 08.11.2009
Nähe Koblenz
Verbrauch: 12-14 Liter
Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
Beiträge: 294
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge

Standard

Du kannst Nebelscheinwerfer nicht eintragen lassen.

Entweder sind die eintragungsfrei durch E Prüfzeichen oder illegal

In Deutschland geprüfte und zugelassene Leuchten erhalten das Prüfzeichen E1 in einem Kreis. Wenn das drauf ist, musst du nur beachten, dass du sie im zulässigen Bereich (Abstand zum Boden usw.) anbaust. Dann brauchst du nicht zum TÜV

Wenn du Leuchten mit z.B. E11 Prüfzeichen hast, wurden die in England geprüft. Das kann schlecht sein, muss aber nicht. Bei NSW ist das eigentlich egal, bei Hauptscheinwerfern kann das aber Folgen haben.
Beispiel: Seat Leon! Elektrische Leuchtweitenregulierung Serie. Somit müssen laut deutschen Vorschriften die Nachrüstscheinwerfer dies auch haben. Es gibt jedoch Angel Eye Scheinwerfer (nicht das ich mir so nen Mist einbauen würd) die ein E11 Prüfzeichen haben, jedoch keine elektrische LWR. Das kommt daher, dass man das in England nicht braucht. Somit fährt man Leuchten mit europaweit geltendem E Prüfzeichen die man aber doch nicht fahren darf.

Alles ein wenig doof.

Bei TFL sind die Leuchten auch immer eintragungsfrei....hier braucht man auch wieder ein E Prüfzeichen und zusützlich noch ein RL Prüfzeichen

Zitat:
Ein zugelassenes Produkt, erkennen Sie an dem Prüfzeichen auf jedem einzelnen Scheinwerfer. Das Prüfzeichen muß so aufgebracht sein, daß es auch im eingebauten Zustand sichtbar ist und befindet sich daher normalerweise auf der Frontscheibe. Die Anbringung des Prüfzeichens ist Pflicht, hat somit ein Scheinwerfer kein Prüfzeichen, ist dieser nicht zugelassen!

Ein Prüfzeichen für eine Tagfahrleuchte, welche nach
ECE R87 zugelassen ist, sieht zum Beispiel wie folgt aus:

RL (E1) 12345
Zitat:
Einige Tagfahrleuchten haben auch eine Zulassung als Positionslicht. Hintergrund sind oft Designgründe. Tagfahrleuchten werden in vielen Fällen aus optischen Gründen eingesetzt. Tagfahrleuchten müssen aber deaktiviert werden, sobald das Abblendlicht eingeschaltet wird, somit wäre das gewünschte Design bei Dunkelheit nicht mehr vorhanden. Aber gerade in der Dämmerung oder Dunkelheit kommen die Tagfahrleuchten besonders gut zur Geltung. Hier kann man auf das Positionslicht zurückgreifen, das auch bei eingeschaltetem Abblendlicht leuchten darf. Das Design bleibt unverändert, die LED's werden lediglich etwas gedimmt angesteuert. Ob eine Tagfahrleuchte auch als Positionlicht zugelassen ist, erkennen Sie wieder am Prüfzeichen. Neben den Buchstaben RL im Prüfzeichen, muß dort noch zusätzlich ein "A" stehen (Bild). Eine mögliche Prüfnummer könnte so aussehen:

A RL (E1) 12345

So...jetzt wisst Ihr bescheid
Maggus ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 19.01.2010, 20:09      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
VW-Teddy
Gast
 
Beiträge: n/a

Standard

ich habe damals bei meinem vw polo 2f (typ 86c) nsw nachträglich angebaut,
da sie nicht serienmäßig verbaut waren.

die mußte ich auch nicht eintragen lassen!


 

Mit Zitat antworten

Werbung


Antwort


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:16 Uhr.

Kontakt - Datenschutz - Archiv - Impressum - Nach oben