Du kannst Nebelscheinwerfer nicht eintragen lassen.
Entweder sind die eintragungsfrei durch E
Prüfzeichen oder illegal
In Deutschland geprüfte und zugelassene Leuchten erhalten das
Prüfzeichen E1 in einem Kreis. Wenn das drauf ist, musst du nur beachten, dass du sie im zulässigen Bereich (Abstand zum Boden usw.) anbaust. Dann brauchst du nicht zum TÜV
Wenn du Leuchten mit z.B. E11
Prüfzeichen hast, wurden die in England geprüft. Das kann schlecht sein, muss aber nicht. Bei NSW ist das eigentlich egal, bei Hauptscheinwerfern kann das aber Folgen haben.
Beispiel: Seat Leon! Elektrische Leuchtweitenregulierung Serie. Somit müssen laut deutschen Vorschriften die Nachrüstscheinwerfer dies auch haben. Es gibt jedoch Angel Eye Scheinwerfer (nicht das ich mir so nen Mist einbauen würd) die ein E11
Prüfzeichen haben, jedoch keine elektrische LWR. Das kommt daher, dass man das in England nicht braucht. Somit fährt man Leuchten mit europaweit geltendem E
Prüfzeichen die man aber doch nicht fahren darf.
Alles ein wenig doof.
Bei TFL sind die Leuchten auch immer eintragungsfrei....hier braucht man auch wieder ein E
Prüfzeichen und zusützlich noch ein RL
Prüfzeichen
Zitat:
Ein zugelassenes Produkt, erkennen Sie an dem Prüfzeichen auf jedem einzelnen Scheinwerfer. Das Prüfzeichen muß so aufgebracht sein, daß es auch im eingebauten Zustand sichtbar ist und befindet sich daher normalerweise auf der Frontscheibe. Die Anbringung des Prüfzeichens ist Pflicht, hat somit ein Scheinwerfer kein Prüfzeichen, ist dieser nicht zugelassen!
Ein Prüfzeichen für eine Tagfahrleuchte, welche nach
ECE R87 zugelassen ist, sieht zum Beispiel wie folgt aus:
RL (E1) 12345
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Zitat:
Einige Tagfahrleuchten haben auch eine Zulassung als Positionslicht. Hintergrund sind oft Designgründe. Tagfahrleuchten werden in vielen Fällen aus optischen Gründen eingesetzt. Tagfahrleuchten müssen aber deaktiviert werden, sobald das Abblendlicht eingeschaltet wird, somit wäre das gewünschte Design bei Dunkelheit nicht mehr vorhanden. Aber gerade in der Dämmerung oder Dunkelheit kommen die Tagfahrleuchten besonders gut zur Geltung. Hier kann man auf das Positionslicht zurückgreifen, das auch bei eingeschaltetem Abblendlicht leuchten darf. Das Design bleibt unverändert, die LED's werden lediglich etwas gedimmt angesteuert. Ob eine Tagfahrleuchte auch als Positionlicht zugelassen ist, erkennen Sie wieder am Prüfzeichen. Neben den Buchstaben RL im Prüfzeichen, muß dort noch zusätzlich ein "A" stehen (Bild). Eine mögliche Prüfnummer könnte so aussehen:
A RL (E1) 12345
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So...jetzt wisst Ihr bescheid