30.07.2010, 00:26 | - 8 |
Erfahrener Benutzer Registriert seit: 03.03.2009 Golf 4
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gaanz einfach: nimmst dein geodreieck, hältst es an die mitte der stoßstange, misst 30° ab und läufst mal in die richtung. wenn du das kennzeichen (egal ob links oder rechts) dann noch siehst ist es legal |
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30.07.2010, 15:24 | - 11 |
Static³ Registriert seit: 14.09.2008 Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
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| Das mit dem "fest" ist ja Auslegungssache der Verkehrskasperei in einer Kontrolle, wenn die denn darauf stoßen. Wenn die dann meinen es nicht fest und muss vorstellig werden, dann ist das so. Es gibt solche und solche. Aber es geht ja hier hauptsächlich um die Position des Nummernschildes |
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30.07.2010, 22:00 | - 12 |
Benutzer |
vorne muss es in der mitte angebracht sein mit einer mindest bodenfreiheit von 8cm!! glaubt mir, wurde angehalten deswegen ;-) es gilt nur bei sonderfällen das man das von vorne gesehen (so wie ich) rechts haben darf, wie z.b. beim alfa romeo! glaubt mir leute, 90€ und nen punkt wollt ihr nicht haben oder? mfg |
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31.07.2010, 00:21 | - 19 | |
Sheriff | Zitat:
quatsch !! kennzeichen muss von vorne sichtbar sein...ausserdem sichtbar aus nem winkel von 30 grad ! desweitern muss die mindesthöhe eingehalten werden. jaja, sonderfälle....alfa hats rechts, peugeot hats tiefer wie eigentlich erlaubt...und und und. also ich habs schon immer rechts, fahr so auch zum tüv, und da hat nie jemand was gesagt....wurde nur der winkel kontrolliert. der witz an der sache ist : die 30 grad müssen sein wegen blitzern und sonst wegen garnix. laut der aussage vom herrn blaukittel. | |
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