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Alt 29.07.2010, 23:16
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denonX eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von denonX: valium91
Beitrag Nummernschild wo erlaubt und wo Tabu?

Hey.

Ich hab meinen schönen Golfi gerade beim Lackierer weil ich mir ne neue Front geholt habe (R32) und das einzige wo ich mir die ganze zeit den Kopf zerbreche ist wo hin mit dem teil?
Ich hab die Forensuche benutzt und kam nur auf antworten wie man es am besten festmacht (Saugnäpfe, Silikonkleben und und und).
Aber immernochnix gefunden wohin man es machen darf und wo nicht.

Hab geplant entweder unten ins Mittelgitter ABER Autobahn+ Gegenwind? vielleicht nicht so die überidee ^^
Oder wie es viele von euch haben an die Seite also auf der Fahrerseite, hab aber gehört das dürfen nur Alphafahrer

klärt mich bitte mal auf + eure Optischen Tips


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Alt 29.07.2010, 23:26      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
ohle83
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hab da mal was rauskopiert:

Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
--------------

KZ da hin wo es normal hingehört und dann mit Saugnäpfen
Nur nicht in die schöne Stoßi bohren
ohle83 ist offline  

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Alt 29.07.2010, 23:32      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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denonX eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von denonX: valium91
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Aus dem Text kann ich zwar rauslesen damit ich an der Front und am Heck eins haben muss aber über die Position in richtung links/rechts wird nix gesagt...
Trotzdem danke für die arbeit.

Muss dich leider enttäuschen. Ich hab jetzt eine Woche kein Auto und dann bestell ich mir nicht noch Saugnäpfe und warte noch bis Dienstag oder so
Aber keinen angst es ist nicht so ne Monster halterung sondern nur so ne ganz kleine.
denonX ist offline  

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Alt 29.07.2010, 23:42      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
ohle83
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nomma in Kurzform:
  • vorne: nicht tiefer als 200mm
  • hinten: nicht tiefer als 300mm
  • generell: Kz darf Bodenfreiheit nicht verändern
  • Winkel: KZ muss bei anderer Anbringung als vorgesehn, in einem Winkel von 30° (horizontal/vertikal) auch noch in ausreichender Entfernung komplett zu lesen/entziffern sein.

Geändert von ohle83 (29.07.2010 um 23:45 Uhr)
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Alt 29.07.2010, 23:43      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von ohle83 Beitrag anzeigen

-Bei allen Fahrzeugen ...darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen.
-Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
-Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
steht doch alles eindeutig drin oder nicht?

Edit: shit zu langsam
und übrigens, kennzeichen im gitter schaut bei der r front richtig besch... aus
PDriver ist offline  

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Alt 30.07.2010, 00:03      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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denonX eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von denonX: valium91
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Sagt doch einfach es ist egal ob Links oder rechts oder bin ich zu dumm ums zu verstehen?
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Alt 30.07.2010, 00:09      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
ohle83
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Zitat:
Zitat von denonX Beitrag anzeigen
Sagt doch einfach es ist egal ob Links oder rechts oder bin ich zu dumm ums zu verstehen?
links oder rechts ist egal
ohle83 ist offline  

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Alt 30.07.2010, 00:26      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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gaanz einfach:
nimmst dein geodreieck, hältst es an die mitte der stoßstange, misst 30° ab und läufst mal in die richtung. wenn du das kennzeichen (egal ob links oder rechts) dann noch siehst ist es legal
PDriver ist offline  

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Alt 30.07.2010, 00:41      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Gut.

danke für die fixe hilfe.
Frage beantwortet ^^

:*
denonX ist offline  

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Alt 30.07.2010, 15:03      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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Wobei ich zugeben muss dass der Paragraph einige Fragen offen lässt^^

Hab meins selbst links mit Saugnäpfen, bin aber auch noch nicht aufgehalten worden damit, weil dass mit dem "fest" ist ja so ne sache ^^

Mfg
os1r1s ist offline  

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Alt 30.07.2010, 15:24      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von os1r1s Beitrag anzeigen
Wobei ich zugeben muss dass der Paragraph einige Fragen offen lässt^^

Hab meins selbst links mit Saugnäpfen, bin aber auch noch nicht aufgehalten worden damit, weil dass mit dem "fest" ist ja so ne sache ^^

Mfg
Das mit dem "fest" ist ja Auslegungssache der Verkehrskasperei in einer Kontrolle, wenn die denn darauf stoßen. Wenn die dann meinen es nicht fest und muss vorstellig werden, dann ist das so. Es gibt solche und solche. Aber es geht ja hier hauptsächlich um die Position des Nummernschildes
ohle83 ist offline  

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Alt 30.07.2010, 22:00      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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89erscholle eine Nachricht über ICQ schicken
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vorne muss es in der mitte angebracht sein mit einer mindest bodenfreiheit von 8cm!!
glaubt mir, wurde angehalten deswegen ;-)

es gilt nur bei sonderfällen das man das von vorne gesehen (so wie ich) rechts haben darf, wie z.b. beim alfa romeo!

glaubt mir leute, 90€ und nen punkt wollt ihr nicht haben oder?

mfg
89erscholle ist offline  

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Alt 30.07.2010, 22:10      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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wer sich so ne strafe aufbrummen lässt is selber schuld
das mit den 30° gilt für alle fahrzeuge
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Alt 30.07.2010, 22:26      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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muss das kennzeichen denn außen am Fahrzeug befestigt sein oder darf es mit Saugnäpfen in der heckscheibe befestigt werden?
Highliner 16V ist offline  

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Alt 30.07.2010, 22:31      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
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innen darf es nicht befestigt sein aus mehreren gründen, max. höhe, beleuchtung, sichtbarkeit
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Alt 30.07.2010, 22:35      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
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hmm schade ok dann muss es wohl doch hinten mit den saugnäpfen befestigt werden
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Alt 30.07.2010, 23:57      Direktlink zum Beitrag - 17 Zum Anfang der Seite springen
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Und welche antwort Stimmt nun?
bin gearde minimal verwirrt.
denonX ist offline  

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Alt 31.07.2010, 00:14      Direktlink zum Beitrag - 18 Zum Anfang der Seite springen
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^ nicht nur du!

ist das jetzt also nicht erlaubt so wie beim alfa oder wie?
hatte das an meiner bora front nämlich auch vor
weiß nämlich ncoh nicht wie ich das vorne machen soll
ich bohr bestimmt nicht in eine bora r line front!
Audio-system ist offline  

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Alt 31.07.2010, 00:21      Direktlink zum Beitrag - 19 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von 89erscholle Beitrag anzeigen
vorne muss es in der mitte angebracht sein mit einer mindest bodenfreiheit von 8cm!!
glaubt mir, wurde angehalten deswegen ;-)

es gilt nur bei sonderfällen das man das von vorne gesehen (so wie ich) rechts haben darf, wie z.b. beim alfa romeo!

glaubt mir leute, 90€ und nen punkt wollt ihr nicht haben oder?

mfg

quatsch !! kennzeichen muss von vorne sichtbar sein...ausserdem sichtbar aus nem winkel von 30 grad ! desweitern muss die mindesthöhe eingehalten werden.

jaja, sonderfälle....alfa hats rechts, peugeot hats tiefer wie eigentlich erlaubt...und und und.

also ich habs schon immer rechts, fahr so auch zum tüv, und da hat nie jemand was gesagt....wurde nur der winkel kontrolliert. der witz an der sache ist : die 30 grad müssen sein wegen blitzern und sonst wegen garnix. laut der aussage vom herrn blaukittel.
maxd ist offline  

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Alt 31.07.2010, 06:30      Direktlink zum Beitrag - 20 Zum Anfang der Seite springen
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Das mit den Blitzern war aber eigentlich absehbar

Hinten an der Heckscheibe denke ich ist es illegal da die Kennzeichenbeleuchtung fehlt.


BennY- ist offline  

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