13.05.2010, 02:02 | - 11 | |
Erfahrener Benutzer | Zitat:
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13.05.2010, 09:48 | - 12 | |
Very Important Blub (VIB) | Zitat:
@marco muss das ein tüver eintragen oder wie ist das?? | |
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13.05.2010, 13:58 | - 13 | |
Kombikraftwagennutzer Registriert seit: 01.10.2005 Fahrzeug:G4 Variant/G6 mit Schneckchen Ort: Berlin-Bohnsdorf ehem.OVP-XI4 Verbrauch: ...hat er. Motor: 1.6 BCB 77KW/105PS 11/01 -
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| Zitat:
Gruß, der Marco | |
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13.05.2010, 15:02 | - 15 |
Erfahrener Benutzer |
Wenn die ZUlassungsstelle dieses Kennzeichenohne Murren ausgegeben hat, du keinerlei Änderungen vorgenommen hast, also weder Stempel erwärmen umkleben oder sowas sehe ich da keine Probleme. Ich würde fast behaupten, man kann mittels Bestätigung des Kennzeichenprägers (Rechnung oder Quittung reicht da meist aus) und dem Schrieb der ZUlasung (Da steht auch eine Datum drauf) ohne Probleme durchkommen. Zu dem Thema dumme Kommentare kann glaub ich jeder sein Lied singen. Ich habe es auch schon durch. Auch ich Fahre Engschrift- Kennzeichen und bin schon öfters von der Polizei oder TÜV angeprangert worden. Aber ich sag immer, wenn der Stempel drauf ist hat sich das wohl als genehmigt zu bezeichnen. Die Person auf der Zulassung nimmt auch mal ein Maßband in die Hand und misst nach. Und wen danach der Stempel drauf kommt ist es kein Thema. Interessant wäre allerdings wie es sich in deinem Falle weiter verhält. |
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13.05.2010, 15:08 | - 16 |
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Das Schild (kennzeichen) hat nichts mit der Zulassungsstelle zu tun. Das Kennzeichen läßt man beim Präger machen und bezahlt da vor ort (ist zumindest bei uns so) somit ist das (die)Kennzeichen sein eigentum.... Wie das mit der zulassung als Kennzeichen am Fahrzeug ist, is ne andere sache.... |
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13.05.2010, 15:12 | - 17 |
Erfahrener Benutzer |
Klar du kannst dir bei jedem Schilderprtäger, jedes Schild machen lassen. wenn er etwas erfahrung hat sagt er schon was geht und was nicht. Viele machen dich darauf aufmerksam wenn etwas grenzwertig ist und nicht geht. Aber er muss es nicht. Die Stelmpelung/Siegelung liegt in den Händen der Zulassungsstelle, diese nickt es ab oder sagt ne geht nicht. Ich weiss also nicht ob man das Schild so einfach wieder rückfordern kann bzw. ob Rückforderungen gerechtfertigt sind. Zur not ein anruf bei nem Anwalt sollte klarheit bringen. |
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13.05.2010, 15:45 | - 19 |
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| Ich denke mal das OA übernimmt einfach nur die "Außendienstaufgaben" für andere Behörden. Parkknöllchen stellt ja auch kaum noch die Polizei direkt aus. Wenn wirklich was sein sollte, bekommste wohl bald Post...
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