das kann der
prüfer auf jeden fall... ich hatte zur §21 abnahme vergessen das gutachten für die spurplatten an der HA mitzunehmen..
kurz die ABEnr abgeschrieben, im rechner eingegeben und siehe da.... gutachten liegt vor...
am besten du informierst dich wo damals die abnahme von rieger lief, sollte es der tüv gewesen sein, dann ist das hundert% im rechner....
wie babbel schon sagt, fahr am besten mal beim
prüfer rum oder call ihm einfach mal