Eine lichttechnische Einrichtung gilt als nicht vorhanden, wenn sie nicht durch einsetzen eines Leuchtmittels betreibsfähig gemacht werden kann. Also wenn du Nebler dran hast, die nicht angeschlossen sind, ist es kein Mangel. Weiß aber nicht, welche ECE es ist.
Anders ist es, wenn die Teile betriebsbereit aber defekt (Steinschlag, Wasser, kaputte Glühlampe) sind. Das ist ein Mangel
Also nehm ich von den DB je eine Glühlampe raus und bau die Kabelbrücken die zur 2. Blinkerhülse gehen einfach aus und gut ist
Kein Leuchtmittel sowie keine Kabel vorhanden, dann dürfte es also doch kein problem sein. Ruf beim Tüv an und frag nach