Also wenn jetzt jemand dabei ist, die Kontrolle über seinen Wagen zu verlieren (oder auch nur das ESP "verwendet") blinkt wild die Warnblinkanlage?
Vermutlich bei glatter Straße oder sonstwie heiklen Verhältnissen.
Da fahren auch andere Leute herum, kommen entgegen, fahren hintereinander. Ich halte es für falsch, die vom sicheren Führen ihres Fahrzeuges abzulenken, durch plötzliches Herumblinken "Achtung passt jetzt mal auf mich auf, ich heize hier auf dem glatten rum und meine Räder drehen durch!".
Ich halte es für richtungsweisend, wenn jeder selber darauf achtet, dass er die Kontrolle über seine Fahrt behält. Also auf seiner Spur bleibt, nicht auffährt, etc. Mit oder ohne ESP.
Meiner Meinung nach gehört so eine Funktion in der StVO untersagt.
Warnblinklicht sollte für unmittelbar drohende Gefahr sein. Wenn jemand, "automatisch" öfters unvermittelt eine Gefahr ist, sollte er keinen Führerschein besitzen.
Geändert von Omega (22.03.2015 um 12:16 Uhr)
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