Golf 4 Forum  
Zurück  > >

Portal Forum Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender

Antwort

 

Themen-Optionen Thema bewerten Ansicht
Alt 24.08.2010, 10:02
     Direktlink zum Beitrag - 1 Zum Anfang der Seite springen
Oli85
Gast
 
Beiträge: n/a

Standard Felgenabnahme...nicht mehr so einfach...

Ich war gestern bei der Dekra und wollte mich erkundigen ob ich nen Fahrwerk in Verbindung mit meinen Felgen abgenommen kriege da jemand zu mir sagte das Rad muss neuerdings komplett abgedeckt sein und nicht bloß die Reifenlauffläche (Felgen sind im Februar von der Dekra schon abgenommen worden 8,5 & 10x17). Da fing der Prüfer gleich an von wegen die Abnahme wäre ungültig und das ich mich bei ner Polizeikontrolle nicht auf die Abnahme berufen kann weil die nicht rechtens ist...da hab ich ihm erstmal gesagt das ich als Ottonormal doch zur Abnahme fahre um mir die ordnungsgemäße Änderung bestätigen zu lassen...wenn nun die Sachverständigen Ingenieure nicht die Gesetzeslage kennen kann man mir doch daraus kein Strick drehn...oder?

Naja nächste Woche kommt es Fahrwerk...ich versuche dann nen Termin bei dem zu kriegen der mir die Räder eingetragen hat und wenns nicht klappt geh ich halt andere Wege...


 

Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2010, 10:29      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
EX-SI-CK!
 
Benutzerbild von Tuc79
 
Registriert seit: 15.11.2008
Passerati 3C Gaypfeffert & Cumnräled
SE-
Verbrauch: unverschämt wenig
Beiträge: 6.355
Abgegebene Danke: 427
Erhielt 1.796 Danke für 916 Beiträge

Standard

Jahaa da gibts wohl Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern bzw. richten sich einige nach EU Richtlinien (??!). Meine mal soetwas schon gelesen zu haben. Meine schauen auch offensichtlich heraus, nur die Lauffläche ist abgedeckt und habs auch noch Frühjahr diesen Jahres in NRW eintragen lassen.
Echt zum kotzen dieses mal hü mal hott..
und wenn einen die Rennleitung anhält, ist man ja im Zweifel eh der Gearschte.
Tuc79 ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2010, 10:32      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
Lime Evil
 
Registriert seit: 26.05.2007
Lime Evil
Ort: Essen
Verbrauch: reichlich
Motor: 1.8 GTI AUM 110KW/150PS 10/00 -
Beiträge: 6.996
Abgegebene Danke: 26
Erhielt 64 Danke für 51 Beiträge

Freakazoid eine Nachricht über ICQ schicken Freakazoid eine Nachricht über AIM schicken Ebayname von Freakazoid: passat3btdi
Standard

Wenn alles Regelkonform abgenommen wurde besteht Bestandsschutz...nur wenn wieder was geändert wird entfällt dieser Schutz..und alles muss nach aktuellen Regeln abgenommen werden..
Freakazoid ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2010, 10:34      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
EX-SI-CK!
 
Benutzerbild von Tuc79
 
Registriert seit: 15.11.2008
Passerati 3C Gaypfeffert & Cumnräled
SE-
Verbrauch: unverschämt wenig
Beiträge: 6.355
Abgegebene Danke: 427
Erhielt 1.796 Danke für 916 Beiträge

Standard

Gibt es denn nun eine einheitliche (aktuelle) Norm? Nach dem, was ich gelesen habe, regelt das jedes Bundesland anders? Kann ja auch irgendwie net sein..
Tuc79 ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2010, 10:36      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
Lime Evil
 
Registriert seit: 26.05.2007
Lime Evil
Ort: Essen
Verbrauch: reichlich
Motor: 1.8 GTI AUM 110KW/150PS 10/00 -
Beiträge: 6.996
Abgegebene Danke: 26
Erhielt 64 Danke für 51 Beiträge

Freakazoid eine Nachricht über ICQ schicken Freakazoid eine Nachricht über AIM schicken Ebayname von Freakazoid: passat3btdi
Standard

Es gilt die EU Norm...einzig NRW kann noch nach nationalen Vorschriften abnehmen..aber das ist auch bald vorbei...
Freakazoid ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2010, 10:42      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
EX-SI-CK!
 
Benutzerbild von Tuc79
 
Registriert seit: 15.11.2008
Passerati 3C Gaypfeffert & Cumnräled
SE-
Verbrauch: unverschämt wenig
Beiträge: 6.355
Abgegebene Danke: 427
Erhielt 1.796 Danke für 916 Beiträge

Standard

Fuck, dann muss ich mich mit Gewinde wohl beeilen.. wollt eigenlich noch Bedenkzeit
Tuc79 ist offline  

Mit Zitat antworten

Werbung


Alt 24.08.2010, 10:47      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
Mainfram
Gast
 
Beiträge: n/a

Standard

Hallo,
hab da mal eine frage.
Ich habe vor ca. 2 Jahren meine Felgen mit Fahrwerk eintragen lassen und sogar in Fahrzeugbrief übertragen lassen.

Eingetrag ist Tiefe auf 325mm hinten und 8,5x17 et30 mit 215 Reifen + 20mm Spurplatten pro Seite, also et10.
Und die lauffläche ist genau bündig mit den Kotflügel Außenkante.

Kann mich die Polizei nun noch irgendwo belangen, oder bin ich da auf sicherer seite?

Gruss Mainfram
 

Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2010, 10:49      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
Oli85
Gast
 
Beiträge: n/a

Standard

naja wie gesagt...eingetragen kriegt mans immer...aber ich versuchs erstmal so bei der Dekra normal....und die Polizei hat eh meist keine Ahnung d.h. wenns eingetragen ist sind die zufrieden.
 

Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2010, 10:57      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.09.2007
Ort: Deutschland
Beiträge: 6.169
Abgegebene Danke: 469
Erhielt 383 Danke für 306 Beiträge

Standard

Zitat:
Zitat von Mainfram Beitrag anzeigen

Kann mich die Polizei nun noch irgendwo belangen, oder bin ich da auf sicherer seite?

Gruss Mainfram
Du hast bestandsschutz...... was jetzt eingetragen und abgenommen ist kann nicht rückgängig gemacht werden, da es nach alten gesetzen abgenommen wurde......
golfiv19 ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2010, 11:03      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
Mainfram
Gast
 
Beiträge: n/a

Standard

Das hört man gerne @golfiv19
 

Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2010, 15:26      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von TiAN
 
Registriert seit: 31.08.2009
Leon FR
Ort: Cham
WQ 19
Verbrauch: 1 Satz Reifen/Jahr
Motor: 1.9 CL ARL 110KW/150PS 09/00 -
Beiträge: 844
Abgegebene Danke: 1
Erhielt 4 Danke für 4 Beiträge

TiAN eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von golfiv19 Beitrag anzeigen
Du hast bestandsschutz...... was jetzt eingetragen und abgenommen ist kann nicht rückgängig gemacht werden, da es nach alten gesetzen abgenommen wurde......
das hab ich allerdings schon anders gehört
TiAN ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2010, 16:23      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.09.2007
Ort: Deutschland
Beiträge: 6.169
Abgegebene Danke: 469
Erhielt 383 Danke für 306 Beiträge

Standard

Zitat:
Zitat von TiAN Beitrag anzeigen
das hab ich allerdings schon anders gehört
was denn..... willst mir jetzt sagen das alle Fahrzeuge neu zum Tüv müssen und alles neu abgenommen werden muß? blödsinn.....
was bis dato abgenommen wurde bleibt wie es ist.... alles was neu kommt muß nach neuen gesetzen abgenommen werden...
golfiv19 ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2010, 17:13      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
Passat 3c Sporti
 
Benutzerbild von Lowandwide
 
Registriert seit: 31.10.2006
Ort: Esslingen a.N
Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
Beiträge: 2.051
Abgegebene Danke: 1
Erhielt 8 Danke für 7 Beiträge

Standard

Zitat:
Zitat von golfiv19 Beitrag anzeigen
Du hast bestandsschutz...... was jetzt eingetragen und abgenommen ist kann nicht rückgängig gemacht werden, da es nach alten gesetzen abgenommen wurde......

genz genau!!!!!

alles andre is hühnerscheiße!!!!!!!!!!!

was man u.a hier liest is zu 98% heiße luft.....habe mal hier oder da des und blabla gehört......
Lowandwide ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2010, 17:16      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
KielerV5Driver
Benutzer
 
Registriert seit: 14.07.2010
Motor: 2.4 AGZ 110KW/150PS 10/97 - 02/01
Beiträge: 33
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge

Standard

Ich denke das ist nicht so ganz richtig mit dem die dürfen nicht mehr raus stehen.


*******

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 4505
Beigetreten: 20.01.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 7902




QUOTE (Guest @ 30.03.2005, 15:3

und wie sieht es aus mit den aussenkannten was darf übertshen und was nicht?

Zu beachten sind zu dieser speziellen Frage die Vorschriften über Radabdeckungen, geregelt in § 36a StVZO.

Da steht aber nicht, was bei Radabdeckungen zu beachten ist. Hierzu gibt es wieder eine Rili. Das ist die vorläufige Richtlinie über die Anforderung an Radabdeckungen BMV/StV 7 – 4005 T/62 vom 24. 1. 1962, VkBl 1962 S 66

Entscheidend ist insbesondere Abs. 1 Satz 1

"(1) Die Räder müssen über der oberen Hälfte eine Abdeckung haben, die mindestens über die Laufflächenbreite der Reifen reicht."

Das bedeutet, wenn das Fahrzeug eine nationale Zulassung hat, dann darf die Außenflanke und der Felgenrand (Felgenhorn), über die Radabdeckung hinausstehen.

__________________________________________________ ____________________


Anders verhält es sich, wenn das Fahrzeug eine EG-Zulassung hat. Dann greift die Rili 78/549/EWG ergänzt durch die Rili 94/78/EG.

In Anhang I Pkt. 2.1.1 dieser Rili wird ausgeführt, dass die Radabdeckungen mindestens ausreichen müssen, um die Gesamtbreite des Reifens ... abzudecken.


Also nichts mehr mit überstehenden Rädern ab dem bestimmten Bj wo dann ne EG Zulassung erfolgte. Anders sieht es dann aus wenn Gesetze grundsätzlich geändert wurden und nicht nur erweitert auf EG wie in diesem Fall. Momentan sieht es so aus das ich auch in 100 Jahren noch auf meinen Golfi überstehende Räder drauf machen darf ; )
KielerV5Driver ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2010, 17:41      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von TiAN
 
Registriert seit: 31.08.2009
Leon FR
Ort: Cham
WQ 19
Verbrauch: 1 Satz Reifen/Jahr
Motor: 1.9 CL ARL 110KW/150PS 09/00 -
Beiträge: 844
Abgegebene Danke: 1
Erhielt 4 Danke für 4 Beiträge

TiAN eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von golfiv19 Beitrag anzeigen
was denn..... willst mir jetzt sagen das alle Fahrzeuge neu zum Tüv müssen und alles neu abgenommen werden muß? blödsinn.....
was bis dato abgenommen wurde bleibt wie es ist.... alles was neu kommt muß nach neuen gesetzen abgenommen werden...
n kollege hat felgen eingetragen bekommen durch nen haustüv seines mechanikers dir überstehen, sprich ausm koti rauskucken

so, nun fährta zum tüv, lässt die felgen droben, und wenner pech hat sagt der gutachter runter mit den felgen...warum? wie gesagt, sie stehen übern koti und es is somit eine gefahr für fußgänger, es könnte ja sein das es nen fußgänger oder sonst was in die felge reinzieht

ich weiß klingt doof, isses auch, aber so is das
TiAN ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2010, 18:10      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
KielerV5Driver
Benutzer
 
Registriert seit: 14.07.2010
Motor: 2.4 AGZ 110KW/150PS 10/97 - 02/01
Beiträge: 33
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge

Standard

Da soll der gute Tüv Mensch aber mal kommen. Das würde ich bis vor Gericht klagen.

Dieses "alles muss abgedeckt sein " ist bj bedingt und der rest interessiert mich nicht.
es gibt immer spinner die es übertreiben müssen weil sie meinen wer sie sind.
wenn ich so einen prüfer erwische telefonier ich kurz und zack stehen grob 20 wagen mit überstehenden rädern vor der tür und die rufen auch wen an und dann will ich ihn sehen wie er alle wagen still legt wegen is nich haha


KielerV5Driver ist offline  

Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:43 Uhr.

Kontakt - Datenschutz - Archiv - Impressum - Nach oben