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Benutzer Registriert seit: 14.07.2010 Motor: 2.4 AGZ 110KW/150PS 10/97 - 02/01
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Ich denke das ist nicht so ganz richtig mit dem die dürfen nicht mehr raus stehen. ******* Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4505 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 QUOTE (Guest @ 30.03.2005, 15:3 ![]() und wie sieht es aus mit den aussenkannten was darf übertshen und was nicht? Zu beachten sind zu dieser speziellen Frage die Vorschriften über Radabdeckungen, geregelt in § 36a StVZO. Da steht aber nicht, was bei Radabdeckungen zu beachten ist. Hierzu gibt es wieder eine Rili. Das ist die vorläufige Richtlinie über die Anforderung an Radabdeckungen BMV/StV 7 – 4005 T/62 vom 24. 1. 1962, VkBl 1962 S 66 Entscheidend ist insbesondere Abs. 1 Satz 1 "(1) Die Räder müssen über der oberen Hälfte eine Abdeckung haben, die mindestens über die Laufflächenbreite der Reifen reicht." Das bedeutet, wenn das Fahrzeug eine nationale Zulassung hat, dann darf die Außenflanke und der Felgenrand (Felgenhorn), über die Radabdeckung hinausstehen. __________________________________________________ ____________________ Anders verhält es sich, wenn das Fahrzeug eine EG-Zulassung hat. Dann greift die Rili 78/549/EWG ergänzt durch die Rili 94/78/EG. In Anhang I Pkt. 2.1.1 dieser Rili wird ausgeführt, dass die Radabdeckungen mindestens ausreichen müssen, um die Gesamtbreite des Reifens ... abzudecken. Also nichts mehr mit überstehenden Rädern ab dem bestimmten Bj wo dann ne EG Zulassung erfolgte. Anders sieht es dann aus wenn Gesetze grundsätzlich geändert wurden und nicht nur erweitert auf EG wie in diesem Fall. Momentan sieht es so aus das ich auch in 100 Jahren noch auf meinen Golfi überstehende Räder drauf machen darf ; ) |
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Erfahrener Benutzer | ![]() Zitat:
so, nun fährta zum tüv, lässt die felgen droben, und wenner pech hat sagt der gutachter runter mit den felgen...warum? wie gesagt, sie stehen übern koti und es is somit eine gefahr für fußgänger, es könnte ja sein das es nen fußgänger oder sonst was in die felge reinzieht ich weiß klingt doof, isses auch, aber so is das | |
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Da soll der gute Tüv Mensch aber mal kommen. Das würde ich bis vor Gericht klagen. Dieses "alles muss abgedeckt sein " ist bj bedingt und der rest interessiert mich nicht. es gibt immer spinner die es übertreiben müssen weil sie meinen wer sie sind. wenn ich so einen prüfer erwische telefonier ich kurz und zack stehen grob 20 wagen mit überstehenden rädern vor der tür und die rufen auch wen an und dann will ich ihn sehen wie er alle wagen still legt wegen is nich haha |
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