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Alt 09.02.2011, 16:53      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
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Hey, danke für die Antwort.

Das komische ist nur das eben das beim KW V1 auch drin steht 35cm, beim DTS laut Aussage 34cm und wahrscheinlich 99% hier tiefer sind...da kann es ja nicht so rießen Probleme geben mit einer Einzelabnahme?

BB-233 hatte das gleiche Fahrwerk verbaut und war auf jedenfall tiefer als 35cm. DJRival auch und hats mit ca 31cm eingetragen.

Hatte ja damals alles komplett eintragen lassen, also Felgen + FW + Spurplatten und Prüfer meinte vorne stimmt das Maß nicht mit dem Gutachten überein und ich musste hochdrehen und nochmal wiederkommen.
Also einfach mal mit nem anderen Prüfer probieren und speziell wegen Einzelabnahme ansprechen? Werde morgen auch mal bei der DEKRA vorbeischauen und mal direkt nachfragen.
Ja wohne im Osten, also Dekra, nur ist das die einzige Stelle hier in der Umgebung, wenns mir da keiner tiefer eintragen will hab ich ein Problem...


fyre ist offline  

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Alt 09.02.2011, 16:57      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
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150 euro einzelabnahme ???????????????????????????????
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Alt 09.02.2011, 16:58      Direktlink zum Beitrag - 23 Zum Anfang der Seite springen
The Ossinator
 
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madde87 eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von madde87: podolski87
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Zitat:
Zitat von fyre Beitrag anzeigen
Werde morgen auch mal bei der DEKRA vorbeischauen und mal direkt nachfragen.
Ja wohne im Osten, also Dekra, nur ist das die einzige Stelle hier in der Umgebung, wenns mir da keiner tiefer eintragen will hab ich ein Problem...
dann berichte mal was die DEKRA gesagt hat! Das steht mir nämlich auch noch bevor
madde87 ist offline  

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Alt 09.02.2011, 17:02      Direktlink zum Beitrag - 24 Zum Anfang der Seite springen
Feinstaubler
 
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bin ich froh das ich FK hab... ich darf bis 33cm gehen also 35cm ist echt mal ziemlich hoch
Erazer ist offline  

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Alt 09.02.2011, 18:04      Direktlink zum Beitrag - 25 Zum Anfang der Seite springen
michl165
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Zitat:
Zitat von fyre Beitrag anzeigen
Hey, danke für die Antwort.

Das komische ist nur das eben das beim KW V1 auch drin steht 35cm
mit stabi wechsel kannstes mit gutachten auf 330 eintragen lassen, ganz regulär ohne einzelabnahme
michl165 ist offline  

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Alt 09.02.2011, 18:16      Direktlink zum Beitrag - 26 Zum Anfang der Seite springen
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Das KW V1 habe ich nur als Beispiel genommen
fyre ist offline  

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Alt 09.02.2011, 18:42      Direktlink zum Beitrag - 27 Zum Anfang der Seite springen
tfnr.sh
 
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KW Variante 1 hat 35-65mm Tieferlegung im Gutachten.

Und DTS 30-50mm

http://www.kwshop.de/index.php?mg=26...reset_filter=1
CaLiBaN ist offline  

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Alt 09.02.2011, 20:27      Direktlink zum Beitrag - 28 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von fyre Beitrag anzeigen
Hey, danke für die Antwort.

Das komische ist nur das eben das beim KW V1 auch drin steht 35cm,

Studiere doch nochmal das Gutachten ^^

VA:

Im Gutachten meines V2 stehen ....
- 330mm an der VA als Grenze, sprich 20mm Restgewinde ohne Endanschläge, mit Gelenkwelle bis 53mm und MIT KW-Stabi!!

oder
- 340mm wie oben nur mit einem Endanschlag

oder
- 355mm mit nun beiden beiden Anschlägen ohne KW-Stabi, Welle scheissegal...


HA:

- ist bis 5mm Restgewinde geprüftund muss mindestens 325mm Abstand haben.

.. aber die 350mm die du meinst wäre die Mindesthöhe der Anhängerkupplung

Dachte auch mal das 20mm auch hinten Hi. Grenze waren... aber wer lesen kann... :/

Gruß Asco


Asco ist offline  

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