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Hallo, da ich grad nochmal in mein Gutachten vom Fahrwerk (Hiltrac) geschaut habe und an einer Stelle hänge wollte ich hier nochmal fragen. Bild von der Seite: ![]() Da steht das der Abstand zwischen Radmitte und Koti mind. 350mm betragen muss. Ich habs im Moment auch so eingetragen mit der Höhe da ich laut Gutachten und Prüfer nicht tiefer darf. Die gleiche Stelle mit den 350mm habe ich vorns aber auch zB. bei dem Gutachten vom KW V1 gelesen (http://docs.kwsuspension.de/gaKWGFW10005_1036-10.pdf Seite 7) Ich steh da gerade auf dem Schlauch, es fährt doch jeder hier weniger als 350mm Radmitte - Koti mit nem KW V1 oder wie ist dieser Abschnitt in den Gutachten gemeint? |
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