21.03.2011, 11:09 | - 10 |
Erfahrener Benutzer Registriert seit: 12.01.2008 Ort: Kassel Motor: 1.8 GTI AUM 110KW/150PS 10/00 -
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| Aber sind die Felgen nicht durch das vorherige Gutachten bestätigt, sodass jetzt nur noch bei der neuen Tiefe geprüft werden muss, ob die Freigängigkeit gegeben ist? Wenn ich Serienräder drauf habe müssen die ja auch nicht extra eingetragen werden, nur weil das Fahrwerk nach §21 abgenommen wird.
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21.03.2011, 13:37 | - 11 |
Erfahrener Benutzer |
das ist es ja, Felgen werden mit Serienfahrwerk geprüft. Da er aber andere Federn drin hat und dazu noch Spurplatten ist es nicht mehr gültig. Somit §21 und wenn man noch einen Prüfer erwischt der es nach der alten Vorgehensweise macht dann wird es §19.2 |
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