können theoretisch beide größen, allerdings sind nur die 225/40 dann nach §19.3 eintragbar. Für die Größe aus den Festigkeitsgutachten müsstest du eine einzelabnahme machen (§21) was aufwändiger ist und mehr Geld kostet.
Im prinzip kannst das Festigkeitsgutachten sozusagen wegschmeißen wenn du ein Teilegutachten hast, hatte das selbe auch schonmal und die wollten für die größen aus dem festigkeitsgutachten trotzdem noch reifenfreigaben haben.
|