Golf 4 Forum  
Zurück  > >

Portal Forum Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender

Antwort

 

Themen-Optionen Thema bewerten Ansicht
Alt 16.05.2011, 13:54
     Direktlink zum Beitrag - 1 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von gti88
 
Registriert seit: 13.06.2009
Ort: Wolfenbüttel
Beiträge: 1.775
Abgegebene Danke: 3
Erhielt 64 Danke für 56 Beiträge

Standard MAM Rs1 Probleme mit Gutachten?

Hab mir die MAM Rs1 bestellt,müssten die tage ankommen & wollte nen 215/35R19 reifen drauf fahren ,der auch im Gutachten angegeben ist.

Jetzt steht aber beim 215 er Reifen bei golf 4 in der Spalte dieses " T85" & da steht folgender Satz:
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8 ).
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16


Bei mir im Fahrzeugschein steht nämlich unter punkt 8.1 870 und 8.2 890 . Kann ich jetzt den Reifen nicht auf der Felge fahren oder wie soll ich das verstehen? Weil Laut dem Text müsste bei mir mindestens 1090 kg stehen im Fahrzeugschein

Hier das Gutachten:http://www.felgenoutlet.de/gutachten...skoda__vw_.pdf


gti88 ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 16.05.2011, 14:04      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von vwgolle
 
Registriert seit: 03.06.2009
Audi Corsa B ;-)
Ort: Lennestadt-Trockenbrück
Verbrauch: 3L
Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
Beiträge: 755
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 1 Danke für 1 Beitrag

vwgolle eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

du kannst beide fahren da die zul. Gesammtgewicht der Reifen deutlich drüber liegt
vwgolle ist offline  

Mit Zitat antworten

Werbung


Alt 16.05.2011, 14:08      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von gti88
 
Registriert seit: 13.06.2009
Ort: Wolfenbüttel
Beiträge: 1.775
Themenstarter Themenstarter
Abgegebene Danke: 3
Erhielt 64 Danke für 56 Beiträge

Standard

ah stimmt,ich glaube ich hab den text etwas falsch verstanden.

Weil da steht ja: zulässig für Fahrzeuge BIS 1030kg.

dachte schon das bei mir im Fahrzeugschein Mindestens 1030kg stehen muss.. Puh,dann hab ich nochmal glück gehabt.
gti88 ist offline  

Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:58 Uhr.

Kontakt - Datenschutz - Archiv - Impressum - Nach oben