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Alt 18.06.2011, 16:35
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Standard FK Fahrwerk - das richtige?

Hi Leute,

langsam bin ich mir etwas unsicher, ich habe von FK mir das FKVW76 bestellt und jetzt schon zweimal das falshe Gutachten bekommen habe jetzt das Gutachten von FKVW74 bekommen von FK. Zumindestens die Federnummern und die Federnnummern stimmen überein. Die ABE Nummer vom Fahrzeug stimmt auch aber mich wundert es trotzdem ein wenig, nicht das ich evtl. das falsche Fahrwerk bekommen habe. Im Anhang mal ein Bild von einem vorderen Federbein. Da ich am 4er noch nie geschraubt habe meine frage ob es das richtige ist mit Stabilenkung am Federbein.
Noch besser ist wenn jemand auch das FKVW76 drin hat und das Gutachten hätte oder so.


Gruß


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Alt 18.06.2011, 16:39      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Standard

Passt schon, nimm das Gutachten mit zum TÜV. Die Nummer hinten kann aussagen das das eine mit Stabi-Anlenkung am Federbein ist und das andere eben nicht. Wichtig sind die Federnummern und die Nummer die auf dem Dämpfergehäuse sind. Also FKG 1 z.B. Oder FKG 4. Ich weiß jetzt nicht was genau der 4er für eine Gewinderohrbezeichnung hat.
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Alt 18.06.2011, 16:39      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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die stabi halterung kannst du endweder benutzen oder freilassen das ist völlig egal.
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Alt 18.06.2011, 16:40      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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ja welche nummer auf dem gutachten steht ist egal, solang die nummer ner federn und beine zusammen passen
Kammi ist offline  

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Alt 18.06.2011, 16:43      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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eigentlich ist es fast! relativ egal welches du hast.

ich hab das fkvw63, ist zwar eins für den schwereren motor (diesel, v5, etc), macht aber nichts. das einzige was ist, das ich es hinten höher drehen musste als erlaubt wäre und vorne musste ich tiefer wie erlaubt.

das ganze geht deshalb jetzt eh zur sonderabnahme und dann ist es wurst wie und was.
discostue84 ist offline  

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Alt 18.06.2011, 16:45      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Na mich wundert es halt das bei FK das FKVW76 drin steht für v6/pumpe düse.
Im Gutachten steht bei der ABE Nummer des Fahrzeugs aber hinter: Golf IV (Nur Kombi). Hab aber die limousine und bei der KW Leistung ist der V6 auch nicht dabei sondern nur 74-132 KW.
Cr4sh ist offline  

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Alt 18.06.2011, 19:48      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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hmm, na dann einfach mal fk quälen, die haben ja nen ganz guten support.
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Alt 18.06.2011, 23:37      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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v6 kann nicht mit drin stehen da der 4motion hat das sieht ganz anders aus,
für dich wichtig ist:
1. passt das gutachten zu deiner karosserieform d.h. keine variant version
2. passen die nummern im gutachten zu den federbeinen die du hast
3. ist die angegebene max. achslast höher als die in deinem fzg schein.
nur dann passts für den tüv
ansonsten ist es einzelabnahme die nicht immer klappt
Bone1 ist offline  

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Alt 18.06.2011, 23:40      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Bone1 Beitrag anzeigen
v6 kann nicht mit drin stehen da der 4motion hat das sieht ganz anders aus,
für dich wichtig ist:
1. passt das gutachten zu deiner karosserieform d.h. keine variant version
2. passen die nummern im gutachten zu den federbeinen die du hast
3. ist die angegebene max. achslast höher als die in deinem fzg schein.
nur dann passts für den tüv
ansonsten ist es einzelabnahme die nicht immer klappt
doch kann es... es gibt ja die TDI´s auch als 4-motion
Erazer ist offline  

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Alt 19.06.2011, 10:51      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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ich hab mich darauf bezogen dass das Gutachten bei 132kW aufhört.
Der V6 mit 150 kW ist somit raus weil er generell 4 Motion hat (US FZG ausgenommen).
Das meinte ich.

Ich weiß ja nicht ob er einen 4Motion hat oder nicht aber ich glaube eher nein.
Die HA Dämpfer wird er hoffentlich unterscheiden können von 2WD zu 4WD.


Bone1 ist offline  

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