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Alt 17.01.2012, 10:49
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Standard 19" und Gewindefahrerk eingetragen - 16" noch erlaubt?

Also, wenn man 19" Felgen und ein Gewindefahrwerk zusammen abnehmen lässt, darf man dann noch die Standert 16" Stahlfelgen von VW fahren? Oder muss man dann die Standert 16" Stahlfelgen von VW nochmal mit dem Gewindefahrwerk eintragen lassen?


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Alt 17.01.2012, 10:56      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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wenn du die 19er eingetragen hast, ist ja wohl davon auszugehen, dass die 16 zoll felge ab werk noch genauso unters auto passt wie vorher. da brauchst nichts weiter eintragen. außer du willst die 16er mit spurplatten fahren. dann muß das eingetragen werden
Mini1283 ist offline  

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Alt 17.01.2012, 11:02      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Im Moment steht er mit 16" ohne Spurplatten in der Garage, leider muss er deswegen ganz schön (bzw. unschön) hochgeschraubt werden mit nix schleift -.-
Dann lass ich also nur das Fahrwerk mit 19" eintragen.

Danke

Geändert von ~Golf~4~ (17.01.2012 um 11:04 Uhr)
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Alt 17.01.2012, 11:03      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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nene das passt schon, musst nix nochmal eintragen
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Alt 17.01.2012, 11:10      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Wieso hochdrehen damit nix schleift? innen am verstellring? dann brauchst du wohl Spurplatten für die 16er.
Aber am Außendurchmesser sollte sich nur geringstfügig was ändern!
R-TDI 1983 ist offline  

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Alt 17.01.2012, 11:23      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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also bei meinen 15" stahlis im winter ist es auch recht knapp von der Verstellschraube vom Gewindefahrwerk vllt so 1-2 cm

Aber Eintragen musste ja nichts mehr, ist ja original und mal unter uns, wenn 19" drunter passen dann passen die 16er schon 10 x
Smilidon ist offline  

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Alt 17.01.2012, 11:28      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Passen tut es locker, war ja nicht die frage Es hätte ja sein können das man dann mit diesem Fahrwerk nur diese Felgen/Reifen kombi fahren darf Bin halt noch in der Probezeit, da frag ich lieber nach bevor es stress gibt

Danke Jungs!
~Golf~4~ ist offline  

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Alt 17.01.2012, 11:42      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Mußt halt ins Gutachten gucken...
Manchmal steht da was drin, dass du mit einem bestimmten fahrwerk bestimmte serienkombis nichtmehr fahren darfst/kannst.
Wenn du spurplatten brauchst, damit du weiter vom verstellring weg kommst mußt du die natürlich eintragen lassen.
R-TDI 1983 ist offline  

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Alt 17.01.2012, 11:46      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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stimmt das war bei mir auch so. mit serienbereifung darf ich mein fahrwerk fahren aber mit andrer reifenkombi wieder nicht. nur mit der was eingetragen ist und standartmäßig drauf ist. sprich bei mir die 15 ZOLL.

was hast du für ein fahrwerk den verbaut ?
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Alt 17.01.2012, 11:57      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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Türlich MÜSSEN alle Felgen abgenommen werden! Und wenn dein Gewinde unter Gutachtenhöhe is, dann müssen auch die Stahlfelgen per Einzelabnahme eingetragen werden.

Gibt nur ne ABE für die 35mm H&R Federn.. Die dürfen mit Serienfelgen gefahren werden.. Aber auch nur OHNE Platten. Logisch.

Alles andere MUSS in Kombination eingetragen werden. Is doch ganz simpel.

'... ist von auszugehen...' könnt ihr in Deutschland vergessen.
Tuc79 ist offline  

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Philipp_281 (17.01.2012)
Alt 17.01.2012, 12:13      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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Schon klar...
Aber wenn im Gutachten steht es können alle serienmäßigen radreifenkombinationen gefahren werden, dann ist das so und muß nicht extra abgenommen werden!
Deshalb: Ins Gutachten gucken, auch wenns ganz viele Seiten hat!
R-TDI 1983 ist offline  

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Alt 17.01.2012, 12:29      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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Es hamdelt sich um das DTS line Gewinde.

Dann schau ich später mal in das Gutachten.
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Alt 17.01.2012, 20:11      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Türlich MÜSSEN alle Felgen abgenommen werden! Und wenn dein Gewinde unter Gutachtenhöhe is, dann müssen auch die Stahlfelgen per Einzelabnahme eingetragen werden.
So ist es richtig, wenn du mit dem Fahrwerk den "TÜV-Bereich" verläßt, dann müssen auch die Serien Rad-Reifenkombination noch einmal abgenommen werden.
Golf4_Projekt? ist offline  

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Alt 17.01.2012, 20:20      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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@~Golf~4~

Wenn ich du wäre würd ich mal zum TüV fahren und genau fragen wie sich das verhält. Vielleicht kannst du dich ja so einigen das der TüV Mensch dir das Fahrwerk zusammen mit den 19"ern einträgt und dann noch sowas dazu schreibt wie "Auch geprüfte Größe bei gleicher tiefe 205/55 R16... u.s.w.


jaganot ist offline  

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