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Gast
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Hallo, EDIT 03.06.: Die Ausgangslage hat sich etwas verändert. Dieser erste Beitrag hier ist nicht mehr aktuell. Daher bitte ab Beitrag 7 weiterlesen. kurze Frage zur Eintragung von H&R Spurplatten 15 mm je Seite, (= 30 mm für die Achse) mit der Nr. 30255571: Wenn in dem Teilegutachten meine Reifengröße nicht aufgeführt ist, ist das deine automatisch eine Einzelabnahme? Hier der Link zu dem Teilegutachten: http://www.h-r.com/bin/7EUTG046.pdf Meine Reifengröße 215 / 45 / R17 ist mit den Alufelgen bereits eingetragen. Die Frage wäre jetzt nur, ob das eine Einzelabnahme wird, obwohl die Reifen und die Felgen, sowie die Tieferlegung eingetragen sind, meine Reifengröße aber nicht ausdrücklich nochmal mit in dem Teilegutachten der Spurplatten genannt ist? Gruß und vielen Dank im voraus Rene Geändert von R-H (03.06.2012 um 09:11 Uhr) |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu EnglischGolf für den nützlichen Beitrag: |
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Gast
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Hallo, so, kurzes Update. Ich habe jetzt 20mm SCC Spurplatten verbaut (Link zum Gutachten: http://www.spurverbreiterung24.com/P..._1j_041217.pdf). Gestern war ich bei der KÜS und wollte diese nun eintragen lassen. Nach fast 90 Minuten Wartezeit war ich dann endlich an der Reihe. Als der Prüfer hörte, dass ich die Spurplatten eintragen lassen wollte, war er schonmal sehr begeistert. Dann fragte er, ob sonst an dem Fahrzeug alles original wäre. Ich sagte ihm darauf hin, dass der Golf tiefergelegt ist und keine Serienfelgen verbaut hat, diese Veränderungen jedoch schon alle eingetragen sind. Die Antwort des Prüfers: Ob das bereits eingetragen wäre oder nicht, wäre ihm egal. Ich müsste damit zum TÜV und alles per Einzelabnahme eintragen lassen. Er wollte auch überhaupt nicht mit sich reden lassen. Das Gutachten von den Spurplatten hat er noch nicht mal angefasst. Jenny (Jubi-Lady-1985) hat mir jetzt noch einen Tipp bzgl. der Eintragung gegeben. Dort werde ich es dann nochmal probieren... Aber habt ihr auch schon solche Erfahrungen gemacht? Gruß Rene |
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Ansonsten hat er recht, die oben genannte Eintragung ist gegenstandslos und interessiert somit den Gasmann. | |
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hat er auch recht ... Fahrwerk felgen platten müssen immer zusammen einetragen werden ... wird eins verändert muss es komplett neu abgenommen werden ... ganz normal ... und das darf nur dekra und tüv
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Gast
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Hallo, Zitat:
Finde das etwas merkwürdig, dass alles nochmal eingetragen werden muss, obwohl das Fahrwerk und die Felgen schon eingetragen sind. Dann hätte ich mir da ja vor 4 Wochen die Eintragung sparen können ![]() Gruß Rene | |
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Wieso durfte dann GTÜ bei mir Fahrwerk in Verbindung mit Spurplatten an VA und HA abnehmen? Als ich nur hinten die 20er fuhr war sonst alles Serie bei mir, daher kein Prob! Aber jetzt wars auch kein Thema! |
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Tja mir egal, ich habs eingetragen.... ich kenne es so, dass alles mit Gutachten §19 ist und das jeder abnehmen darf und alles was §21 is nur der Tüv.... |
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Gast
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Hallo, ich werde es jetzt nochmal da probieren, wo Jenny die Sachen eintragen hat und wenn das nicht klappt, fahre ich ohne Spurplatten. Ich werde dem TÜV mit Sicherheit nicht den Gefallen tun und nur wegen den Spurplatten nochmal alles eintragen lassen, was bereits eingetragen ist! Gruß Rene |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 19.10.2010 Golf 7.5 GTI Performance Ort: Paderborn Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
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Kannst ja direkt wenn du anrufst oder ne Mail schreibst deine Komponenten nennen und fragen ob das ein Problem sei....Dann weißt du ja Bescheid
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Gast
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Hallo Jenny, Zitat:
Evtl. habe ich dann morgen schon eine Rückmeldung... Gruß Rene | |
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Erfahrener Verbraucher Registriert seit: 19.09.2009
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Wie hier immer alle wegen 100 Euro rumjammern. Wenn jemand aber einen Unfall hat und es nachher heißt nix eingetragen ist das Geheule wieder groß. Investier die 50 Euro und lass es ordentlich eintragen! | |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 12.01.2008 Ort: Kassel Motor: 1.8 GTI AUM 110KW/150PS 10/00 -
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Fahrwerk und Felgen müsste doch auch schon ne 21 gewesen sein. Dann kannst du doch einfach bei dem Prüfer vorfahren und ihn nett darum bitten, die Spurplatten dazu zu schreiben. Vielleicht lässt er das ja für nen 50er durch. Die Frage ist hier halt, warum du es schon eingetragen hast und nun doch nochmal umrüstest? |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 08.08.2009 Bora 1.8T H / HH Verbrauch: 10-11l Motor: 1.8 GTI AUM 110KW/150PS 10/00 -
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§21 Bezieht sich ja immer auf die Komponenten in Kombination! Warum also sollte er die Platten jetzt einfach dazutragen? Er muss doch alles in Kombination prüfen und dann eintragen. Mit 20mm Spurplatten hast du die Eigenschaften des Fahrzeuges ERHEBLICH verändert, zumal 20mm bei mir gut geschliffen haben. Du musst auch bedenken, dass TÜVer für ihre EIntragung gerade stehen müssen. Bei uns im Norden war vor ein paar Wochen des Aufsichtsamt unterwegs und siehe da, mir wollte keiner meine Tiefe von 31,5 eintragen, da außerhalb des TÜV geprüften Bereichs (laut Gutachten). Letztendlich hab ichs über nen befreundeten TÜV eingetragen bekommen. Obwohl alles neuwertig, gut verbaut und absolut schleiffrei! Ich kann den TÜVer verstehen ... |
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