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|    Erfahrener Benutzer   Registriert seit: 08.05.2012  Golf IV  Ort: Wien  Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -  
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                        Na sehr toll! Und wie sills dann gehen das ich meinen Golf tieferleg wenn ich in österreich 11 cm haben muss?
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|    Erfahrener Benutzer   Registriert seit: 02.12.2012  Golf 4 GTI  Ort: Osttirol  Motor: 1.8 GTI AGU 110KW/150PS 10/97 -  
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 Kurz OT: Sollen nicht 8cm kommen in Österreich? Hab ich mal gelesen. Weiß nicht obs nur ein Scherz war, bins nur kurz überflogen.  |  |
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                        Ich würde einfach mal beim TÜV oder wie das bei euch heißt vorfahren und fragen, ob se dir mal ne jetzige Bodenfreiheit abmessen können...    Dann weißt es genau und du kannst gleich klären wie es mit der Tieferlegung ausschaut ![]() Zitat:  
 Das oben ist ein STINO Golf...Der hat keine Schwellerverkleidung    |  |
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|    Erfahrener Benutzer   Registriert seit: 20.03.2012  Bora Variant  Ort: Neuss  Motor: 1.9 ASV 81KW/110PS 05/00 -  
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                        das auf der zeichnung ist aber nicht ganz richtig. unter dem schweller gemessen ist es um einiges mehr. es kann aber gut sein das der tiefste karroseriepunkt dann schon auf ca 10 cm ist. das würde aber wiederum heißen das alle golf4 in österreich illegal rumfahren und das schon mit serienfahrwerk        |  
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|    Kettenspanner   Registriert seit: 09.01.2010  ++ Golf IV 3.2 VR6 FWD ++ ++ Bora-Variant 1.8T ++  Ort: Stuttgart  Motor: 3.2 R32 BFH 177KW/241PS 06/02 -  
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                        Tiefster Punkt (feste Bauteile) ist die Stelle wo die Drehmomentstütze an den Aggregatträger montiert ist.    Wenn ich mein Gewinde auf 33,5cm Radmitte -> Kotflügelkante stelle, dann hab ich an dieser Stelle genau 8cm Bodenfreiheit. Wenn man von einer Serienfahrwerkshöhe von 38cm Radmitte -> Kotflügelkante ausgeht, dann müsste die serienmäßige Bodenfreiheit (zu festen Bauteilen) 12,5cm betragen. Die Frontschürze ist noch etwas tiefer. Serienmäßig könnte dann der Abstand Frontspoilerlippe -> Asphalt, etwa 10-11cm betragen..  |  
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|    Wayne & Co   Registriert seit: 06.03.2009  VW T5 Caravelle, E46 Touring, E36 Compact Drifter  Ort: Siegen  Verbrauch: 8,5  Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -  
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                        Ich versteh nicht was da in Österreich gemacht wird? Wer schonmal am See war, wird bestätigen können, dass da so gut wie kein Ösituner mit 11cm Bodenfreiheit rumfährt. Da sind viele mit Gewinde und deutlich tiefer wie mancher Deutscher.    Wie geht das? Fahren die alle Illegal rum? Interessiert das die Polizei in Österreich nicht?  |  
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|    Wayne & Co   Registriert seit: 06.03.2009  VW T5 Caravelle, E46 Touring, E36 Compact Drifter  Ort: Siegen  Verbrauch: 8,5  Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -  
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                        Du Schlingel        |  
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu Finiss für den nützlichen Beitrag: |  Mr.Zylinder (06.12.2012)  |  
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|    Erfahrener Benutzer   Registriert seit: 02.12.2012  Golf 4 GTI  Ort: Osttirol  Motor: 1.8 GTI AGU 110KW/150PS 10/97 -  
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|    Erfahrener Benutzer   Registriert seit: 25.10.2011  Golf 6 GTI DSG  Ort: Oschersleben  Verbrauch: Das was er brauch braucht er :D  
                                        Beiträge: 829
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                        @Schneemonn ich hab ich auch irgendwo gelesen die wollten sich doch soweit ich es mitbekommen hab bei der bodenfreiheit sogar den deutschen richtlinien anpassen
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|    Erfahrener Benutzer   Registriert seit: 04.07.2010  TT 8N/A4 B6 Avant  Ort: Steiermark, Österreich  Verbrauch: 7,5-9 Liter  Motor: 1.8 GTI R AUQ 132KW/180PS 06/01 -  
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	   |     Zitat:  
 Von nicht eintragbaren Luftikussen will ich garnicht reden 11cm hat mein G4 wie schon so oft erwähnt mit Radmitte-Koti 35,5 Am TT, was ja selbe Basis is hatte ich mit 19" auf 35 11,5cm, das gute Brett vom Zivi hatte sogar Luft  |  |
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|    Geprüfter Händler   Registriert seit: 22.03.2009  Seat Leon Cupra R  Ort: Niederösterreich  Verbrauch: 10.2L  Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -  
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                        Zum Zeitpunkt der Eintragung eines geänderten Fahrwerkes auf der Landesregierung muss man mit dem Fahrzeug einen 80cm breiten und 11cm hohen Staffel berührungslos überfahren können.     Dies gilt für feste Karosserieteile wie zb Querlenkeraufnahmen, Ölwannen, Aufnahme Drehmomentstütze und ähnliches was vom Material her nicht nachgibt. Flexible Anbauteile am Unterboden wie zb Kunststoff Spoiler oder Unterfahrschutze aus Kunststoff dürfen 8cm Bodenfreiheit aufweisen sofern diese beim Überfahren oben genannter 11cm nicht abreissen oder beschädigt werden, also ausreichend flexibel sind. Der Katalysator gilt je nach Prüfer als festes Bauteil, manche drücken da aber ein Auge zu wenn die Aufhängung flexibel genug ist das kein Schaden bei Berührung zu erwarten ist. Stoßstangen aus GFK gelten als fester Bauteil und müssen 11cm Bodenfreiheit aufweisen. Da man aber auch in Österreich zwischenzeitlich gemerkt hat das Fahrwerksfedern einer gewissen Alterung (Setzen der Federn) unterliegen darf die Mindestbodenfreiheit bei einer späteren Verkehrskontrolle ohne rechtliche Folgen auf 9cm abgesunken sein ohne das dafür ein Mangel moniert wird. Unter 8cm bei festen Bauteilen bleibt aber weiterhin ein Mangel, ausgenommen alte Eintragungen mit geringerer Bodenfreiheit oder Sondergenehmigungen. Die 102mm in oben gezeigtem Bild sind irrelevant da die Schwellerkante breiter ist als 80cm. LG Alex  |  
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