so vorhin mal nen tüver auf die füße getreten und es ist nicht mehr zulässig wenn nur was in der felge steht... die gefälschten gutachten gehen bei schlampigen
prüfern durch, was auch bekannt ist aber damit macht man sich selber strafbar...wenn sie einem das nachweisen dann gehts rund... der tüv
prüfer der das eingetragen hat ist auch mit drann... plan b um felgen die nur eingegossene daten haben, wäre ne einzelabnahme nach diesem §21 (meine das war der richtige diesbezüglich, da er mit ein paar mehr um sich geworfen hat D

wo man aber direkt mal 4 sätze felgen und ca 15.000 euro braucht wo sie dann die felgen selber auf traglast usw
prüfen also dann ist man mit nem originalen satz echt noch viel günstiger dran

so ne scheisse...
der
prüfer sagte mir zudem das er hier in der umgebung von 2 fällen wüsste wo solche nachbauten nachträglich wieder ausgetragen wurden und Strafverfahren gegen alle beteiligten eingeleitet wurden...