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Alt 01.05.2007, 15:13
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knorkator
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Standard 18" Felgen

Hallo zusammen,
also ich hab eben mich schon durch die Suche geschlagen und auch einige Infomationen erhalten. Doch leider konnte ich keine genau Info zu meiner eigentlichen (für euch warscheinlich recht einfachen) Frage finden:

7,5 225/40 R18 Felgen auf einen ganz normalen (Fahrwerk original) 1.4 Golf Bj. 00

ist das ohne Probleme möglich? Oder muss ich für die Eintragung noch irgendwelche Veränderungen am Fahrzeug vornehmen (die auch noch Geld kosten ;-) ).

wäre um eine Antwort sehr dankbar.

mfg
knorkator


 

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Alt 01.05.2007, 15:18      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Hi,

welche Einpresstiefe haben die Felgen und welchen Lochkreis? Haste nen Gutachten für den Golf 4?

Wenne nen Gutachten hast kannste die ohne sonstige Veränderungen drauf packen und bekommst sie auch so sofort eingetragen !

Gruß Alex
Schlechter ist offline  

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Alt 01.05.2007, 15:26      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
knorkator
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Hey,
danke erstmal für die schnelle Antwort ... ich bin da nicht so der Profi, sind auch nur günstige Felgen von atu (bin schüler :-( ) ...

http://www.atu.de/extern/fbs-gutacht.../VW/rod569.pdf

das ist der link zu der ABE
noch ein Zusatz:
in der ABE stehen ao auflagen, aber es kann doch nicht sein, das alle hier im Forum diese Auflagen erst erfüllt haben und dann erst die Felgen eingetragen haben, oder?

Das ist die Kurzfassung der Auflagen: (erfülle ich die?)

TÜV - VORFÜHRUNG ERFORDERLICH !
Gummi- oder Metallventile. Ab 210km/h nur Metallventile zulässig.

An HA Nacharbeit der Radhausinnenverkleidung.

Ausreichende Radabdeckung vorne erforderlich.

Ausreichende Radabdeckung hinten erforderlich.

Begrenzung des Lenkeinschlags erforderlich.

INFO: Reifen LOADINDEX "88" bis Achslast 1120kg (Tragfähigkeit)

INFO: Reifen LOADINDEX "89" bis Achslast 1160kg (Tragfähigkeit)

ACHTUNG: Falls diese Reifengröße bereits in den Fahrzeugpapieren
als Serie eingetragen, ist TÜV-VORFÜHRUNG NICHT erforderlich !


mfg
max
 

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Alt 01.05.2007, 15:59      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
Kombikraftwagennutzer
 
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hast ja sogar ne ABE (also kein Gutachten!) somit raufschrauben,fertig! brauchst du noch nicht mal zum Tüv...
xidriver ist offline  

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Alt 01.05.2007, 16:07      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
knorkator
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biste dir da sicher? ich glaube, dass das nur ein muster ist, weil da überall steht das eine Tüv vorführung erforderlich ist. bin mir nur nicht sicher, ob ich an meiner karosserie noch irgendwas machen muss.

mfg
max
 

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Alt 01.05.2007, 16:35      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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NEIN auf gar keinen fall muss du was an der karosse machen ....
psyracer ist offline  

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Alt 01.05.2007, 16:36      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
Kombikraftwagennutzer
 
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dann lese dir mal die ABE/das Gutachten genau durch. da steht ja ob du zum Tüv mußt oder nicht. an der Karosserie brauchst du auf keinen Fall was machen.
xidriver ist offline  

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Alt 01.05.2007, 16:51      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
knorkator
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da bin ich ja erstmal beruhigt. wie gesagt hab keine wirkliche ahnung von den sachen (deswegen bin ich ja hier: lernen von euch ;-) )
kann mir jemand sagen. was diese Radhausinnenverkleidung ist?
An HA Nacharbeit der Radhausinnenverkleidung

ich hab mal die Bedingungen rausgesucht, die da für den Golf drin stehen, vielleicht kann mir ja nochmal jemand was dazu sagen.

K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

T88 Reifen (LI 8 nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

mfg max
 

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Alt 02.05.2007, 06:44      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
knorkator
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keiner ne idee?
 

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Alt 02.05.2007, 07:05      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
agent-mulder
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Bei der Rad-Reifen-Kombi brauchst du nichts an deinen Radkästen oder Radhausinnenverkleidungen verändern.
Bau die Dinger ran,und dann zum TÜV eintragen lassen,Fertig.
Ich habe 8x18 mit ET35 und 225/40/18 vorne mit jeweils 5mm SV und hinten jeweils 15mm SV.Da schleift auch nichts.
Mach Dir also nich son Kopp.
Gruß A.M.
 

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Alt 02.05.2007, 07:50      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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Benutzerbild von Tuncay
 
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Ich höre das zum ersten Mal, dass man für 18" eine ABE bekommt und damit nicht zum TÜV muss,.. kann doch auch logisch gar nicht angehen oder wie seht ihr das ??
Tuncay ist offline  

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Alt 02.05.2007, 07:52      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Original von Tuncay
Ich höre das zum ersten Mal, dass man für 18" eine ABE bekommt und damit nicht zum TÜV muss,.. kann doch auch logisch gar nicht angehen oder wie seht ihr das ??
Hmm ich glaube das auch nicht das es eine abe für 18 zoll felgen einfach so gibt währe ja zu schön
Giga-x ist offline  

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Alt 02.05.2007, 08:08      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
gepr. Händler
 
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Die ABE für die Felgen kann es geben .... bringt aber nichts wenn die Reifen nicht im Fzg-Schein stehen.

Dann muss zumindest die Reifengröße eingetragen werden.

Abgesehen davon hatte er ja schon folgendes geschrieben :

Zitat:
Das ist die Kurzfassung der Auflagen: (erfülle ich die?)
TÜV - VORFÜHRUNG ERFORDERLICH !
Gruß

Dirk
-Dirk- ist offline  

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Alt 02.05.2007, 08:15      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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Benutzerbild von Tuncay
 
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Zitat:
Original von -Dirk-
Die ABE für die Felgen kann es geben .... bringt aber nichts wenn die Reifen nicht im Fzg-Schein stehen.

Dann muss zumindest die Reifengröße eingetragen werden.

Abgesehen davon hatte er ja schon folgendes geschrieben :

Zitat:
Das ist die Kurzfassung der Auflagen: (erfülle ich die?)
TÜV - VORFÜHRUNG ERFORDERLICH !
Gruß

Dirk
Ja nur kann man es in diesem Falle nicht von einer Allgemeinen Betriebserlaubnis sprechen, die ja im Grunde befähigt, das Fahrzeug mit dieser Komponentenerweiterung ohne Abnahme zu fahren.

Wenn in einer ABE TÜV- Vorführung steht ist es in meinen Augen wieder "nur" ein Teilegutachten, mehr nicht.
Tuncay ist offline  

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Alt 02.05.2007, 15:00      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
knorkator
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alles klar, dann bedanke ich mich mal bei euch. bitte um entschuldigung für kleine Fehler .. ABE etc...


mfg max


 

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