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Alt 06.03.2014, 18:04
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Standard V6 Umbau und 19zoll mit 85er Traglast?

Hi Jungs,

Hab da mal eine Frage, ich hab bei mir jetzt einen v6 bde eingebaut ohne 4 motion.

Jetzt hab ich 19 Zoll Felgen mit 215/35 und einer 85er Traglast, V reifen.

Nun wird ja ab 210km/h alle 5km/h 1.5% von der maximalen Traglast abgezogen, jedoch begreif ich das nicht richtig.

Höchsgeschwindigkeit sind 235 kmh eingetragen und Achslast vorn 1015 kg. Die beiden reifen ergeben 1030kg.

Kann mir jemand die Losung sagen wie ich das zu verstehen habe?

Mfg


basti0087 ist offline  

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Alt 06.03.2014, 19:13      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Da wird nix abgezogen ab 210. 85 TI reicht beim V6. Wobei du bei nen Frontler weniger Achslast hast, weil der Antriebsstrang nach hinten etc. wegfällt.
haviii ist offline  

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Alt 06.03.2014, 19:14      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Beim V-Reifen sind es ab 210Km/h 3% Verlust pro 10Km/h. Hier kannst du dir das ganze mal genauer angucken: Traglastverlust Dabei sollte aber auch die Höchstgeschwindigkeit bzw. deren Berechnung (Baujahrabhängig) beachtet werden.
XM-Syncro ist offline  

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Alt 06.03.2014, 20:39      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Hab mir jetzt die Links 3x durchgelesen und verstehe immer noch nich was die von mir wollen. Also ich habe diese Scheiße studiert und inner Uni is dazu NIE was gesagt worden. Genau so wenig sagt der Tüv oder die DEKRA was dazu. Da wird Achslast mit Traglast abgeglichen und wenns passt is alles in Butter.









Zitat:
Zitat von basti0087 Beitrag anzeigen
Hi Jungs,

Hab da mal eine Frage, ich hab bei mir jetzt einen v6 bde eingebaut ohne 4 motion.

Jetzt hab ich 19 Zoll Felgen mit 215/35 und einer 85er Traglast, V reifen.

Nun wird ja ab 210km/h alle 5km/h 1.5% von der maximalen Traglast abgezogen, jedoch begreif ich das nicht richtig.

Höchsgeschwindigkeit sind 235 kmh eingetragen und Achslast vorn 1015 kg. Die beiden reifen ergeben 1030kg.

Kann mir jemand die Losung sagen wie ich das zu verstehen habe?

Mfg
1. Der Tüver wird immer die Achslasten annehmen vom Spenderfahrzeug, egal ob mit oder ohne 4M.

2. Wenn die Traglast von 2 Reifen >= Achslast ist, dann gibts da keine Probleme.

Verstehe nich warum du mit der Frage net zum Tüv fährst?? Der muss es schließlich eintragen und jucken tuts den net was wir dir hier sagen...
jaganot ist offline  

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Alt 06.03.2014, 22:30      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Mir ging es ja nur darum wie man das genau berechnet und wie schnell ich dann noch fahren darf :-P
basti0087 ist offline  

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Alt 06.03.2014, 22:50      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Wie gesagt, dass mit dem berechnen is mir neu. Und die V is auch der Angabe auf dem Reifen zu entnehmen...
jaganot ist offline  

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Alt 07.03.2014, 00:05      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Die Berechnungen sind aber Tatsache und sollten normalerweise jedem Prüfer bekannt sein. Hatte früher selbst mal das Problem, das es zu knapp war und die Eintragung deshalb verweigert wurde. Später in der Uni war eine solche Rechnung ua. Vorraussetzung für das Bestehen des Eingangstests im Reifenpraktikum (incl. Einfluss des Sturzes). In der Diplomprüfung wurde das Thema erneut angeschnitten (allerdings wurde dort "nur" nach dem Grund / Sinn dieses Vorgehens gefragt). In den Unterlagen ist dieses Thema auch ausführlich erwähnt.

Der V6 hat eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit (bbH) von 235Km/h. Da das Auto die EZ vor dem 01.05.09 hatte, berechnet sich die Vmax mit bbH*1,01+6,5 km/h. Das ergibt eine zugrundeliegende Höchstgeschwindigkeit von 243,85Km/h.

Weiter mit den Reifen: 215/35/19 85V -> LI=515Kg, 240Km/h. Macht pro Achse 1030Kg. Der V6 hat als Limo. normalerweise max. Achslasten von 1030Kg (VA) und 1000Kg (HA). Somit wäre man nach Ansicht einiger Leute noch im grünen Bereich. Für Geschwindigkeiten bis 210Km/h mag das mit dem V-Reifen auch passen. Darüber sieht es aber anders aus und genau da liegt das Problem!

Wie man der Tabelle aus meinem Link entnehmen kann, hat der V-Reifen folgende Eigenschaften:
bis 210Km/h -> volle Tragfähigkeit (1030Kg)
bis 220Km/h -> Tragfähigkeit bei 97% (999Kg)
bis 230Km/h -> Tragfähigkeit bei 94% (968,2Kg)
bis 240Km/h -> Tragfähigkeit bei 91% (937,3Kg)

Hier taucht das nächste Problem auf, denn rein rechnerisch sind wir bei 243,85Km/h. Also ist der Reifen sowieso schon raus!
Als Alternative würde ein 85W Reifen infrage kommen, aber selbst da ist es (zu) knapp. Dieser Reifen hat bei 240Km/h zwar noch voll Tragfähigkeit, aber 243Km/h sind eben nicht 240. Bei 250Km/h stehen noch 95% der Tragfähigkeit zur Verfügung (978,5Kg) - spielt aber auch keine Rolle, da der Reifen ja nur bis zu "echten" 240Km/h (bbH=231Km/h) gefahren werden dürfte (auf die 100% LI bezogen).

Jetzt gibt es verschiedene Möglichkeiten:
1. Der Reifenhersteller erstellt eine Freigabe, die dem W-Reifen bescheinigt, das er auch bei Vmax des V6 zulässig ist (z.B. durch anheben des Luftdrucks)
2. Der Prüfer fordert eine Vmax-Begrenzung und möchte dann auch einen Nachweis dafür
3. Ablasten. Wobei das häufig ein Problem darstellt - gerade an der Vorderachse. Auch hier sind einige aaS recht schmerzfrei und ändern einfach die Werte. Einige streichen auch einen Sitzplatz (z.B. T4 mit 3 Sitzplätzen in der ersten Reihe) oder übertragen die Pflicht zur Einhaltung der geringeren Zuladung dem Fahrzeugführer (er ist ja sowieso in der Pflicht - Stichwort: Überladung)
4. Ein 85Y / ZR / XL Reifen (Kumho, Pirelli) oder ein ganz anderer Reifen (Maße), der schon ab Werk einen höheren LI hat. Der Umfang (incl. Toleranz) muß aber natürlich trotzdem passen.
5. Dem aaS ist das alles egal oder nicht bekannt und er trägt es einfach so ein.

Evtl. hat sich jetzt auf die Schnelle ein Rechenfehler eingeschlichen (mit daraus folgender falscher Einschätzung), aber die Vorgehensweise sollte so ablaufen und jedem Prüfer bekannt sein, wenn ihm etwas an seinem Job und der Gesundheit des Kunden liegt.
XM-Syncro ist offline  

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Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu XM-Syncro für den nützlichen Beitrag:
Freakazoid (07.03.2014), Geruun (26.01.2015), jaganot (07.03.2014)
Alt 07.03.2014, 08:19      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Antwort stimmt sicher. Ich hab seit 15 Jahren getunte Autos und hab da noch nie von gehört und würde Mark und Bein schwören, dass 9999/10.000 TÜV-Prüfer da nur: HÖööööööääöäää? Sagen wenn man denen das erzählt.
haviii ist offline  

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Alt 07.03.2014, 13:09      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Danke für die Beispiel Rechnung :-) jetzt hab ichs verstanden
basti0087 ist offline  

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Alt 07.03.2014, 19:48      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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Freakazoid eine Nachricht über ICQ schicken Freakazoid eine Nachricht über AIM schicken Ebayname von Freakazoid: passat3btdi
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Zitat:
Zitat von XM-Syncro Beitrag anzeigen
Die Berechnungen sind aber Tatsache und sollten normalerweise jedem Prüfer bekannt sein. Hatte früher selbst mal das Problem, das es zu knapp war und die Eintragung deshalb verweigert wurde. Später in der Uni war eine solche Rechnung ua. Vorraussetzung für das Bestehen des Eingangstests im Reifenpraktikum (incl. Einfluss des Sturzes). In der Diplomprüfung wurde das Thema erneut angeschnitten (allerdings wurde dort "nur" nach dem Grund / Sinn dieses Vorgehens gefragt). In den Unterlagen ist dieses Thema auch ausführlich erwähnt.

Der V6 hat eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit (bbH) von 235Km/h. Da das Auto die EZ vor dem 01.05.09 hatte, berechnet sich die Vmax mit bbH*1,01+6,5 km/h. Das ergibt eine zugrundeliegende Höchstgeschwindigkeit von 243,85Km/h.

Weiter mit den Reifen: 215/35/19 85V -> LI=515Kg, 240Km/h. Macht pro Achse 1030Kg. Der V6 hat als Limo. normalerweise max. Achslasten von 1030Kg (VA) und 1000Kg (HA). Somit wäre man nach Ansicht einiger Leute noch im grünen Bereich. Für Geschwindigkeiten bis 210Km/h mag das mit dem V-Reifen auch passen. Darüber sieht es aber anders aus und genau da liegt das Problem!

Wie man der Tabelle aus meinem Link entnehmen kann, hat der V-Reifen folgende Eigenschaften:
bis 210Km/h -> volle Tragfähigkeit (1030Kg)
bis 220Km/h -> Tragfähigkeit bei 97% (999Kg)
bis 230Km/h -> Tragfähigkeit bei 94% (968,2Kg)
bis 240Km/h -> Tragfähigkeit bei 91% (937,3Kg)

Hier taucht das nächste Problem auf, denn rein rechnerisch sind wir bei 243,85Km/h. Also ist der Reifen sowieso schon raus!
Als Alternative würde ein 85W Reifen infrage kommen, aber selbst da ist es (zu) knapp. Dieser Reifen hat bei 240Km/h zwar noch voll Tragfähigkeit, aber 243Km/h sind eben nicht 240. Bei 250Km/h stehen noch 95% der Tragfähigkeit zur Verfügung (978,5Kg) - spielt aber auch keine Rolle, da der Reifen ja nur bis zu "echten" 240Km/h (bbH=231Km/h) gefahren werden dürfte (auf die 100% LI bezogen).

Jetzt gibt es verschiedene Möglichkeiten:
1. Der Reifenhersteller erstellt eine Freigabe, die dem W-Reifen bescheinigt, das er auch bei Vmax des V6 zulässig ist (z.B. durch anheben des Luftdrucks)
2. Der Prüfer fordert eine Vmax-Begrenzung und möchte dann auch einen Nachweis dafür
3. Ablasten. Wobei das häufig ein Problem darstellt - gerade an der Vorderachse. Auch hier sind einige aaS recht schmerzfrei und ändern einfach die Werte. Einige streichen auch einen Sitzplatz (z.B. T4 mit 3 Sitzplätzen in der ersten Reihe) oder übertragen die Pflicht zur Einhaltung der geringeren Zuladung dem Fahrzeugführer (er ist ja sowieso in der Pflicht - Stichwort: Überladung)
4. Ein 85Y / ZR / XL Reifen (Kumho, Pirelli) oder ein ganz anderer Reifen (Maße), der schon ab Werk einen höheren LI hat. Der Umfang (incl. Toleranz) muß aber natürlich trotzdem passen.
5. Dem aaS ist das alles egal oder nicht bekannt und er trägt es einfach so ein.

Evtl. hat sich jetzt auf die Schnelle ein Rechenfehler eingeschlichen (mit daraus folgender falscher Einschätzung), aber die Vorgehensweise sollte so ablaufen und jedem Prüfer bekannt sein, wenn ihm etwas an seinem Job und der Gesundheit des Kunden liegt.
Genau so schaut's aus, Prüfer die das nicht so handhaben sollten besser Gehwege fegen gehen


Freakazoid ist offline  

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