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Gefahrener Benutzer Registriert seit: 27.07.2006
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Beim V-Reifen sind es ab 210Km/h 3% Verlust pro 10Km/h. Hier kannst du dir das ganze mal genauer angucken: Traglastverlust Dabei sollte aber auch die Höchstgeschwindigkeit bzw. deren Berechnung (Baujahrabhängig) beachtet werden.
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Mir ging es ja nur darum wie man das genau berechnet und wie schnell ich dann noch fahren darf :-P
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Wie gesagt, dass mit dem berechnen is mir neu. Und die V is auch der Angabe auf dem Reifen zu entnehmen...
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Die Berechnungen sind aber Tatsache und sollten normalerweise jedem Prüfer bekannt sein. Hatte früher selbst mal das Problem, das es zu knapp war und die Eintragung deshalb verweigert wurde. Später in der Uni war eine solche Rechnung ua. Vorraussetzung für das Bestehen des Eingangstests im Reifenpraktikum (incl. Einfluss des Sturzes). In der Diplomprüfung wurde das Thema erneut angeschnitten (allerdings wurde dort "nur" nach dem Grund / Sinn dieses Vorgehens gefragt). In den Unterlagen ist dieses Thema auch ausführlich erwähnt. Der V6 hat eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit (bbH) von 235Km/h. Da das Auto die EZ vor dem 01.05.09 hatte, berechnet sich die Vmax mit bbH*1,01+6,5 km/h. Das ergibt eine zugrundeliegende Höchstgeschwindigkeit von 243,85Km/h. Weiter mit den Reifen: 215/35/19 85V -> LI=515Kg, 240Km/h. Macht pro Achse 1030Kg. Der V6 hat als Limo. normalerweise max. Achslasten von 1030Kg (VA) und 1000Kg (HA). Somit wäre man nach Ansicht einiger Leute noch im grünen Bereich. Für Geschwindigkeiten bis 210Km/h mag das mit dem V-Reifen auch passen. Darüber sieht es aber anders aus und genau da liegt das Problem! Wie man der Tabelle aus meinem Link entnehmen kann, hat der V-Reifen folgende Eigenschaften: bis 210Km/h -> volle Tragfähigkeit (1030Kg) bis 220Km/h -> Tragfähigkeit bei 97% (999Kg) bis 230Km/h -> Tragfähigkeit bei 94% (968,2Kg) bis 240Km/h -> Tragfähigkeit bei 91% (937,3Kg) Hier taucht das nächste Problem auf, denn rein rechnerisch sind wir bei 243,85Km/h. Also ist der Reifen sowieso schon raus! Als Alternative würde ein 85W Reifen infrage kommen, aber selbst da ist es (zu) knapp. Dieser Reifen hat bei 240Km/h zwar noch voll Tragfähigkeit, aber 243Km/h sind eben nicht 240. Bei 250Km/h stehen noch 95% der Tragfähigkeit zur Verfügung (978,5Kg) - spielt aber auch keine Rolle, da der Reifen ja nur bis zu "echten" 240Km/h (bbH=231Km/h) gefahren werden dürfte (auf die 100% LI bezogen). Jetzt gibt es verschiedene Möglichkeiten: 1. Der Reifenhersteller erstellt eine Freigabe, die dem W-Reifen bescheinigt, das er auch bei Vmax des V6 zulässig ist (z.B. durch anheben des Luftdrucks) 2. Der Prüfer fordert eine Vmax-Begrenzung und möchte dann auch einen Nachweis dafür 3. Ablasten. Wobei das häufig ein Problem darstellt - gerade an der Vorderachse. Auch hier sind einige aaS recht schmerzfrei und ändern einfach die Werte. Einige streichen auch einen Sitzplatz (z.B. T4 mit 3 Sitzplätzen in der ersten Reihe) oder übertragen die Pflicht zur Einhaltung der geringeren Zuladung dem Fahrzeugführer (er ist ja sowieso in der Pflicht - Stichwort: Überladung) 4. Ein 85Y / ZR / XL Reifen (Kumho, Pirelli) oder ein ganz anderer Reifen (Maße), der schon ab Werk einen höheren LI hat. Der Umfang (incl. Toleranz) muß aber natürlich trotzdem passen. 5. Dem aaS ist das alles egal oder nicht bekannt und er trägt es einfach so ein. Evtl. hat sich jetzt auf die Schnelle ein Rechenfehler eingeschlichen (mit daraus folgender falscher Einschätzung), aber die Vorgehensweise sollte so ablaufen und jedem Prüfer bekannt sein, wenn ihm etwas an seinem Job und der Gesundheit des Kunden liegt. |
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