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Alt 15.05.2007, 11:26
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georg
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Standard Tieferlegen als das Gutachten hergibt

So leudZ was meint ihr bevor ich umsonst zum Tüv fahre, der ja hier in berlin sehr gut bzw nett ist , im Fk-Gutachten steht max. 32 cm von Kotflügelkante bis Radmitte, gibt es eine möglichkeit noch tiefer einzutragen oder läuft das schon über eine einzelabnahme?

Danke für Antworten........


 

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Alt 15.05.2007, 12:13      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
Skychasertdi
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meines wissens nach ist alles was ausserhalb des gutachtens liegt eine einzelabnahme war bei meinem auch so
 

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Alt 15.05.2007, 13:07      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
ÜBERFRANKE
 
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Was sind die Kosten für genau diese Einzelabnahme??
drexd ist offline  

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Alt 15.05.2007, 14:41      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
rick
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Einzelabnahme kostet 80 €. Ruf doch einfach mal an und frage nach. Ansonsten hoch hinfahren und dann runter damit!
 

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Alt 15.05.2007, 14:49      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
FEINSTAUBKÖNIG
 
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mein tüvbereich geht bis 50mm tieferlegung... bin ca 75mm tiefer an der va mit 5mm restgewinde und so hat es der tüver auch eingetragen!!!

war erst bei der dekra in berlin und da war ihm der abstand felge zum federbein zu gering... bin dann zum kumpel zu kroymans in der görzallee und da hat der tüvi das gleich eingetragen... aber mein kumpel kennt den tüvi ganz gut
habe 44euro bezahlt
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Alt 15.05.2007, 21:25      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
georg
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@ vierra meinste er würde das auch für einen machen den er nicht kennt! den habe schon 3 cm tiefer als eingetragen......!!!

Bitte melde dich......DANKE
 

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Alt 15.05.2007, 22:54      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
georg
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@ rick es ist ja schon eingetragen mit dem tiefsten was das gutachten hergibt wollte ja nur mal wissen ob es möglich ist noch tiefer eintragen zu lasen oder ob es dann schon wieder ne einzelabnahem ist.

Mit was für Strafen muss man rechnen wenn man tiefer ist als eingetragen?
Und zählt die ausrede das Fahwerk hat sich gestz *GG*
 

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Alt 15.05.2007, 23:02      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
FEINSTAUBKÖNIG
 
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@ georg

problem an der sache ist das die bei kroymans inne görzallee 2 tüver haben... der eine der einzelabnahmen machen darf ist immer in unregelmäßigen abständen da...

wenn dieser tüvi da ist wird er es bestimmt eintragen, wenn alles vernünftig verbaut ist und nix schleift...

letzten freitag war er da und hat bei nem kumpel seinen käfer die 40er weber eingetragen... ich war damals auf'n montag da... ist so anfang 30 der jute mann
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Alt 15.05.2007, 23:02      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
Soundjunk
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also ich bin auch tiefer als gutachten erlaubt und musste einzelabnahme machen, waren glaub ich knapp 90e
 

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Alt 15.05.2007, 23:07      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
georg
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arr kene kohle mehr muss nächste woche für börteln und lenkanschlag distanzen ca. 200 EUS berappen.....hmm egal git es große strafen ?
 

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Alt 15.05.2007, 23:16      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
FEINSTAUBKÖNIG
 
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wenn du pech hast legt dir die rennleitung die karre still....
meistens gibts nen bußgeld und das auto musst du innerhalb einer woche wieder vorführen mit tüvgeprüfter höhe...

würde das fw aber so schnell wie möglich eintragen - baust du nen unfall oder wirst in einen verwickelt wird sich die versicherung quer stellen!!!
ist das fw net eingetragen erlischt die betriebserlaubnis von deinem auto!!!!
VIERA ist offline  

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Alt 15.05.2007, 23:16      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
Feinstaubvernichter
 
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normal bekommst du ne mängelkarte und 50€ strafe.
falls allerdings was schleifen sollte o.ä. können die grünen dir dein auto wegen gefährdung stilllegen
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Alt 16.05.2007, 11:09      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
georg
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hmm also wie gesagt eingetragen ist es ja nur halt mit 32 cm von Kotflügelkante bis Radmitte ich habe aber 30,5 cm......also hofe mir wird da nichts passieren, also werdemal zu meinem Tüv der GTÜ fahrn die sind ja auch meist korrekt

Danke euch männers......!!!!
 

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Alt 16.05.2007, 11:21      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
FEINSTAUBKÖNIG
 
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Zitat:
also werdemal zu meinem Tüv der GTÜ fahrn die sind ja auch meist korrekt
richtig... der tüvi der mein fw eingetragen hat ist auch von denen
VIERA ist offline  

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Alt 16.05.2007, 13:13      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
rick
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also ich habe meins eintragen lassen da war alles standard (50 mm maximal) und der Tüv hat ein total behindertes maß eingetragen. irgendwas mit den verstellschrauben. Aber nichts mit radmitte kotflügelkante! ich denke nicht dass die Polizei so ein geschiss machen würde. Man kann sich mal erkundigen ob der Tüver das einträgt. Ich ruf mal schnell beim Tüv an, würde mich jetzt auch mal interessieren!!
 

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Alt 16.05.2007, 14:05      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
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GTÜ hat bei mir auch eingetragen... Tüv Nord nicht
Diddy ist offline  

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Alt 16.05.2007, 21:05      Direktlink zum Beitrag - 17 Zum Anfang der Seite springen
georg
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GTÜ is Beste......
 

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Alt 16.05.2007, 21:06      Direktlink zum Beitrag - 18 Zum Anfang der Seite springen
georg
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ach äh rick, haste mal angerufen
 

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Alt 17.05.2007, 09:00      Direktlink zum Beitrag - 19 Zum Anfang der Seite springen
rick
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nee, musste gestern noch einen Kran konstruieren....muss ich morgen mal schauen ob ich zeit habe!
 

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Alt 17.05.2007, 10:02      Direktlink zum Beitrag - 20 Zum Anfang der Seite springen
Derby99
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Standard

Hallo,

es scheint wohl von Bundesland zu Bundesland verschieden zu sein.
Bei meinem Gutachten zum Fahrwerk sind verschiedene Punkte angegeben die
eingehalten werden sollen.

1. und wichtigster Punkt:
eine Mindestbodenfreiheit von 70 mm bei formelastischen Teilen (Plastikteile, Gummiteile etc.) darf nicht unterschritten werden
2. Restgewindeangabe min./ max.
3. Abstand Radmitte - Bördelkante muss mind. 315 mm betragen

Ich Fahrwerk eingebaut eingestellt und zum TÜV.
Der Prüfer sagte ihm interessieren die o.g. Angaben eher wenig.
Die Lichthöhe muss passen.
Sie darf nicht unter 500 mm liegen.

Mit Rad-/ Reifenkombination 8x17 mit 205/40 17 und 50 cm eingetragener Lichthöhe habe ich vorne eine Tieferlegung von ca. 70 mm.
Je größer die Felgen desto besser.

Gruß

Derby99


 

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