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Gast
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also ich habe meins eintragen lassen da war alles standard (50 mm maximal) und der Tüv hat ein total behindertes maß eingetragen. irgendwas mit den verstellschrauben. Aber nichts mit radmitte kotflügelkante! ich denke nicht dass die Polizei so ein geschiss machen würde. Man kann sich mal erkundigen ob der Tüver das einträgt. Ich ruf mal schnell beim Tüv an, würde mich jetzt auch mal interessieren!!
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Gast
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Hallo, es scheint wohl von Bundesland zu Bundesland verschieden zu sein. Bei meinem Gutachten zum Fahrwerk sind verschiedene Punkte angegeben die eingehalten werden sollen. 1. und wichtigster Punkt: eine Mindestbodenfreiheit von 70 mm bei formelastischen Teilen (Plastikteile, Gummiteile etc.) darf nicht unterschritten werden 2. Restgewindeangabe min./ max. 3. Abstand Radmitte - Bördelkante muss mind. 315 mm betragen Ich Fahrwerk eingebaut eingestellt und zum TÜV. Der Prüfer sagte ihm interessieren die o.g. Angaben eher wenig. Die Lichthöhe muss passen. Sie darf nicht unter 500 mm liegen. Mit Rad-/ Reifenkombination 8x17 mit 205/40 17 und 50 cm eingetragener Lichthöhe habe ich vorne eine Tieferlegung von ca. 70 mm. Je größer die Felgen desto besser. Gruß Derby99 |
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