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Alt 19.05.2016, 14:41      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
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Ja na klar hab die ja neu gekauft gehabt

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Alt 19.05.2016, 15:18      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
Stephan L.
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Ja, ich frage deshalb, weil nicht alle Felgen mit ABE geliefert werden. Oft sind nur Teilegutachten dabei die eine Eintragung erfordern.
 

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Alt 19.05.2016, 19:56      Direktlink zum Beitrag - 23 Zum Anfang der Seite springen
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Also ich habe alles dabei gehabt

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Alt 19.05.2016, 20:04      Direktlink zum Beitrag - 24 Zum Anfang der Seite springen
*Dubwagencorpswerk*
 
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Vom Thread Ersteller genannte Felgen ist eine Aluett ALU 396.


Gutachten/ABE gibt es dazu:

http://www.atu.de/extern/fbs-gutacht.../VW/ALU396.pdf

Da ist aber vollgender Absatz bei 225/45 R17 enthalten:

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist du
rch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugv
erkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellt
en nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkata
log zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen

Also müssen sie eingetragen werden.

Geändert von derSero (19.05.2016 um 20:07 Uhr)
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Alt 20.05.2016, 11:02      Direktlink zum Beitrag - 25 Zum Anfang der Seite springen
chibo
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Da hat mein Vorredner Recht.
War gestern beim Tüv und habe ihm FZS und ABE vorgelegt und er meinte: Die müssen eingetragen werden!
 

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Alt 21.05.2016, 17:24      Direktlink zum Beitrag - 26 Zum Anfang der Seite springen
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Okay ja dann wird das wohl von felge zu felge unterschiede haben .


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