hey leute.. hab mich ma beim tüv zum thema spurverbreiterung schlau gemacht bze nachgefragt..
was haltet ihr von dieser stellungnahme?
Hallo, ich habe eine frage und zwar würde ich gerne wissen welche breite an spur verbreiterungsplatten ich noch eingetragen bekommen. Fahre einen golf 4 1.4 16v. Felgen sind 18"x8,5" und ET 30. Tiefer ist er ca 60/50. schleifen wird nix, platz genug ist da noch.. im gutachten der felge steht nichts über eine breite, sondern nur das ich die spur max 5% verbreitern darf.. gruß dennis borrett
Antwort:
Spurverbreiterungen durch Distanzscheiben oder Räder mit einer geringeren Einpresstiefe als bei den serienmäßigen Rädern, sind aus fahrzeugtechnischer Sicht kritisch zu bewerten : Durch die daraus resultierende Vergrößerung des Lenkrollradius greifen alle auf die Räder einwirkenden Kräfte an einem größeren Hebelarm an. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Lebenserwartung der Fahrwerksteile (Traggelenke, Lenkungsteile, Radlager) sowie die karosserieseitigen Anlenkpunkte des Fahrwerks. Eine Eintragung ist möglich, wenn dafür ein Teilegutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE) vorliegt.
In dem von allen Technischen
Prüfstellen angewendeten VdTÜV-Merkblatt 751 für Fahrwerksumrüstungen, wird auf den oben beschriebenen Zusammenhang verwiesen und als Konsequenz verlangt, dass bei Spurweitenänderungen ummehr als 2 % ein Betriebsfestigkeitsnachweis für das Fahrzeug durch den Fahrzeughersteller (erfahrungsgemäß lehnen die Fahrzeughersteller dies ab) oder ein anerkanntes Betriebsfestigkeitslabor zu führen ist (z. B. Fraunhofer Institut für Betriebsfestigkeit). Eine Eintragung ist nur dann möglich, wenn dieser Betriebsfestigkeitsnachweis mit den Rädern und / oder Distanzscheiben für Ihren Fahrzeugtyp vorliegt. Wegen der hohen Kosten für diesen Nachweis (ca. 4500,- bis 5000,- €) wird sich die Umsetzung Ihres Vorhabens wohl kaum lohnen.
Ob sie des nu so eintragen wie ichs gern hätte .. Fraglich..