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Autoputzer | ![]()
Kommt auf der Prüfer drauf an. Manche machen es (solange alle anderen Abstände stimmen und alles freigängig ist). Andere Prüfer wiederrum halten sich exakt an das Gutachten. Beim KW V1 steht seit neuestem kein Restgewinde mehr drin, sonder das Maß Federauflage bis Mitte Bohrung Dämpferbefestigung am Radlagergehäuse. Da darf das Maß 210mm nicht unterschritten werden. Das entspricht ca. 33cm Radmitte-Kotflügel was auch im Gutachten steht. http://docs.kwsuspension.de/gaKWGFW10005_1036-10.pdf |
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