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Alt 21.03.2008, 13:57
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Standard Restgewinde...

Eine Frage:
Also ich hab ein Weitec Hicon GT Gewindefahrwerk und nen 1.4L motor
gibt es irgendwie eine Vorschrift wieviel Restgewinde man haben muss?
weil ich hab meinen vorne ganz unten... von radmitte - bördelkante sind es ca. 33cm!
bekomm ich das so beim Tüv eingetragen?


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Alt 21.03.2008, 14:42      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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push
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Alt 21.03.2008, 14:44      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Also Abstand Koti-Radmitte sollten laut Gutachten 34cm sein, aber das sagt nix aus...schraub tiefer, fahr zu nem gescheiten tüv, und wenn nix schleift, krisse das auch tiefer eingtragen!

Gruß Alex
Schlechter ist offline  

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Alt 21.03.2008, 14:47      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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@ Schlechter: bist heute mein Ratgeber...

DANKE... werd ich mal probieren

gruß Patrick
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Alt 21.03.2008, 14:48      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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fahr aber zum tüv, der einzelabnahmen macht! sons wird dat nix mit tiefer als im gutachten

gruß alex
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Alt 21.03.2008, 15:39      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Du bist ganz unten bei nem Abstand von 34cm ???

Sind ja nur 55mm tiefer ?!
Ragnar ist offline  

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Alt 21.03.2008, 15:54      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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jap...
hab ja nur nen 1.4er motor!
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Alt 21.03.2008, 15:56      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Das ist aber komisch...

Weil mit Gewinde nur son bsichen tiefer lohnt sich ja gar net.

Wenn ich bei mir auf 0 Restgewinde drehe, kann ich net mehr fahren !



Würde sagen verkauf das und hole Dir n anderes was tiefer kommt !
Ragnar ist offline  

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Alt 21.03.2008, 16:12      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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ich hol mir jetz erst mal´n paar felgen und dann schau ich mal weiter...
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Alt 21.03.2008, 17:04      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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was steht denn im gutachten drin, wie tief du darfst?

"es muss noch x cm restgewinde vorhanden sein"

oder

"abstand mitte radnabe zu börtelkante darf xx cm nicht unterschreiten"

?

edit: wie lange hast du das fahrwerk schon verbaut? bei mir war es so, dass dich das fahrwerk nach ein paar tagen noch gut nen cm gesetzt hat.

gruß
hardy ist offline  

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Alt 21.03.2008, 17:11      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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Oder andere Vorspannfedern. Bei KW und Eibach gibts wohl welche die ca 15mm bringen. Da Weitec ja irgendwie zu KW gehört, haben die doch sicher auch sowas.
tzyn ist offline  

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Alt 22.03.2008, 10:05      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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laut tüv sind beim weitec max 50mm tieferlegung drin...das entspricht einem restgewinde von ~25mm... der abstand vom verstellring bis zur schraube vom federbein darf 210mm nicht unterschreiten laut gutachten!

habe bei meinem weitec an der va noch 5mm restgewinde und so eingetragen bekommen! abstand radmitte zum koti sind 32cm - sprich ~70mm tiefer!

hab nen tdi
VIERA ist offline  

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Alt 24.03.2008, 21:47      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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Bei mir hat die DEKRA eingetragen; Radmitte obere Radhauskante 33mm VA/ HA!

Wenn nichts Schleift und der Tüver Ahnung hat, spricht doch nichts dagegen.
Brauner ist offline  

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Alt 24.12.2010, 17:04      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
Axl
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Ich habs jez net ganz verstanden.
Vielleicht hat einer auch das Problem.
Fahre ein KW V1
Und laut Gutachten 22mm Restgewinde ( wenn ich das richtig verstanden hab)
Da ich noch viel Platz hab möcht ich noch n cm vorne runter.
Bekomm ich das per Einzelabnahme eingetragen? Hab keine Lust, dass wegen sowas mein Auto stillgelegt wird.
Ich hoff mir kann jemand helfen.

Frohe Weihnachten!
Axl ist offline  

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Alt 24.12.2010, 18:32      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
Autoputzer
 
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Kommt auf der Prüfer drauf an. Manche machen es (solange alle anderen Abstände stimmen und alles freigängig ist). Andere Prüfer wiederrum halten sich exakt an das Gutachten.
Beim KW V1 steht seit neuestem kein Restgewinde mehr drin, sonder das Maß Federauflage bis Mitte Bohrung Dämpferbefestigung am Radlagergehäuse. Da darf das Maß 210mm nicht unterschritten werden. Das entspricht ca. 33cm Radmitte-Kotflügel was auch im Gutachten steht.

http://docs.kwsuspension.de/gaKWGFW10005_1036-10.pdf
hardy ist offline  

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Alt 24.12.2010, 20:54      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
Axl
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ja auf 33 fahr ich schon. deshalb frag ich ob da noch irgendwas geht. hab was von ner vorspannfeder gehört die noch 15 mm bringen soll. was kostet das ca.?
Axl ist offline  

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Alt 24.12.2010, 21:12      Direktlink zum Beitrag - 17 Zum Anfang der Seite springen
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Die Feder kostet ca. 60 € pro Stück. Ist dann halt ohne TÜV.
hardy ist offline  

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Alt 24.12.2010, 21:19      Direktlink zum Beitrag - 18 Zum Anfang der Seite springen
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Wie habt ihr dass den mit der "Auflage Nr. 3) " gemacht?

Ich sehe nicht ein nur weil es im Gutachten steht mir jetzt nen überteuerten KW Stabi für vorne zu kaufen wo ich schon nen H&R Stabikit hier liegen hab...
Finiss ist offline  

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Alt 24.12.2010, 21:22      Direktlink zum Beitrag - 19 Zum Anfang der Seite springen
michl165
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kansnt auch den vw stabi nehmen, steht ja drin mit und/oder oder sowas, weis nimmer genau. habs auch ohne probleme mit dem absatz 3 eingetragen bekommen, also beide anschläge raus/stabi/Antriebswelle kleiner als ---
michl165 ist offline  

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Alt 25.12.2010, 13:02      Direktlink zum Beitrag - 20 Zum Anfang der Seite springen
Wayne & Co
 
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Ich fahre aber dicke Antriebswellen Genau das ist das Problem. Absatz 3) besagt:

1. Durchmesser der Antriebswellen muss kleiner als 43mm sein (ist beim 1.8T nicht der Fall)
2. Es MUSS der Stabilisatorumrüstsatz von KW verwendet werden.

Da weiß ich jetzt schon dass unser Tüv hier wieder rumheulen wird...


Finiss ist offline  

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