im
VAG-Board gibts, wie bereits in diversen anderen autoforen, eine diskussion um die Angleichung der deutschen STVO an eine EU-Richtlinie, was seit Februar 2008 anscheinend die Voraussetzungen für Felgen-eintragungen erheblich verschärft.
Während davor noch die deutsche Vorschrift galt (lediglich die Profilfläche des Reifen muss vom Radkasten bedeckt sein), verlangt die EU-Richtlinie nun scheinbar die Abdeckung des kompletten Reifens (oder sogar der ganzen Felge???).
Wie sind eure Meinungen/Erfahrungen dazu?
Da ich demnächst meine Tomason TN4' in 8,5 x 18 ET30 mit Dunlop 225/40er Reifen eintragen will, würde mich diese Änderung leider betreffen. Besonders würde mich interessieren, ob die ganze Felge oder nur der Reifen abgedeckt sein muss, da bei den TN4 die Felgen zur Mitte hin nochmal breiter werden.