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Alt 02.11.2008, 02:15
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Standard reifen im fzgschein kleiner als die die drauf sind, illegal?

hi leude,
mir ist da was aufgefallen und zwar steht folgendes im fzgschein:
15.1: 175/80R14 88H
15.2: 175/80R14 88H

meiner sommerreifen sind 205er, winterreifen 195er...
ist das so zulässig?


mich verwundert das gerade stark, weil der prüfer extra noch meine spurverbreiterung eingetragen hat und da hätte ihm das doch auffallen müssen?
da hab ich noch ne zweite kurze frage: über die distanzscheiben steht folgendes drin:
*ZU 15.2:A.GEN.WW.SERIENRAD/REIFENKOM.GEM.EG-BETRIEBSERLAUBNIS M.H+R-DISTANZSCHEIBE 20MM, TYP U. KENNZ:.:4025571, SCHNEEKETTENBETR. NICHT ZULAESSIG*

Darf ich die scheibe auch bei den winterreifen mit drauf haben?



also 2 fragen...: 1) fzgschein reifengröße, 2) distanzscheibe+winterreifen


Vielen Dank schonmal im Voraus...
reas0r


reas0r ist offline  

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Alt 02.11.2008, 02:50      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
namtrax
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Standard

also da es bei mir genauso ist weiß ich es so dass es legal ist soweit die reifen bzw felgen auf das fahrzeug zugelassen und geprüft sind.
also dass du die abe dabei hast.
habe auch 15" eingetragen und fahre 17", jedoch ohne distanzscheiben. der tüv hat sich noch nie daran gestört.
winterreifen sind allerdings die eingetragenen 15".
denke aber dass es zwecks versicherungsschutz eingetragen werden müsste, die polizei es allerdings nicht so eng damit sieht... zumindest nicht bei uns, anscheinend auch der tüv nicht.

so weiß ich es... bitte korrigiert mich, dann weiß ich auch mehr bezüglich meinen sommerreifen.
habe da nämlich nur eine ABE im auto und war der meinung das würde so passn wenn ich die dann bei nachfrage herzeige.
 

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Alt 02.11.2008, 02:50      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Benutzerbild von Lordsik
 
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Nee du hast ja selbst im bord buch andere größen drin stehen.
standard ist glaub 205/ 55 R16
das ist zumindest die Größe von meinem Ersatz reifen
Lordsik ist offline  

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Alt 02.11.2008, 04:39      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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würd ich lassen da da nichts über ne andere größe steht.....
golfiv19 ist offline  

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Alt 02.11.2008, 10:12      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
omg, wtf?!
 
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Nein, das ist nicht illegal, wenn die anderen Reifengrößen in der Fahrzeug-ABE mit drin stehen.
In den neuen Fahrzeugscheinen, also EG-Zulassungsbescheinigung, wird gerne nur noch eine Reifengröße eingetragen, anstatt wie früher alle.
Musste dir aber keinen Kopf machen, der TÜVer kann in seinem System sehen, welche Reifengrößen für dein Auto zugelassen sind.
Vejita ist offline  

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Alt 02.11.2008, 10:29      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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okay vielen dank.

und zu den winterreifen mit spurverbreiterung?
reas0r ist offline  

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Alt 02.11.2008, 10:40      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
omg, wtf?!
 
Benutzerbild von Vejita
 
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Vejita eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von Vejita: vejita
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Es steht ja in der Eintragung GEN.WW.SERIENRAD/REIFENKOM.GEM.EG-BETRIEBSERLAUBNIS
D.h. du darst die Platten mit allen Reifengrößen / Serienradkombinationen fahren, die in der ABE / EG-Betriebserlaubnis vom Golf 4 stehen.

Du musst halt nur schauen, ob sich deine Aluspurplatten mit Stahlfelgen vertragen, aber das steht in den Unterlagen zu deinen Spurplatten.
Vejita ist offline  

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Alt 02.11.2008, 11:56      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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okay vielen lieben dank
reas0r ist offline  

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Alt 02.11.2008, 14:21      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
Autoputzer
 
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175/80 R14 ist die kleinste größe, die du fahren darfst! im neuen fahrzeugschein (zulassungsbescheinigung Teil 1) steht nur noch die kleinste größe drin. 205/55 R16 und 195/65 R15 haben ne freigabe von vw, alles was drüber is, oder n sonderrad, musst du eintragen lassen.


hardy ist offline  

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