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Gefahrener Benutzer Registriert seit: 27.07.2006
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Es geht normalerweise hauptsächlich um den Abstand Radmitte-Brödelkannte - so ist es auch in einigen Gutachten vermerkt. Das Restgewinde ist aufgrund unterschiedlich schwerer Motoren erstmal "egal", denn was bringen die 2cm Restgewinde, wenn die Achse schon aufliegt. Je nach Prüfer würde ich erstmal etwas tiefer einstellen und gucken was er so sagt, bzw. ob ers merkt. In deinem Bsp. also auf 32 oder knapp drunter einstellen und den Rest kannst dann danach machen, denn bei -1cm wird keiner was sagen. Ist alles nicht so 100% legal und Bodenfreiheit/Resfederweg hat schon einen Sinn. |
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Turbotrekker Registriert seit: 09.04.2008 Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
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ist auch lustig... Unser Tüver schaut schon genauer hin, aber ich denke, das sollte passen, wenn nicht, erkundige dich doch mal beim TÜV / DEKRA
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