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Alt 09.02.2009, 12:37
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Ausrufezeichen KW Variante 2 eintragen

Hi Leute, hat von euch jemand das KW Variante 2 tiefer als 33cm Radmitte zur Bördelkante eingetragen bekommen ?
Im Gutachten steht was von maximaler tiefe von 33cm. Da ich jetzt ungefähr auf der Tiefe bin und noch ca. 2cm runter wollte habe ich bedenken dass mir der TÜV nen Strich durch die Rechnung macht.

mfg


Wolfy ist offline  

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Alt 09.02.2009, 12:48      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
Böhser Onkel
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Böhser Onkel eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von Böhser Onkel: sennen89
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Ich denke mal solange nix schleift etc wirds über ne sonderabnahme hinhaun oder? will dir nix falsches versprechen.

mfg daniel
Böhser Onkel ist offline  

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Alt 09.02.2009, 12:49      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Standard RE: KW Variante 2 eintragen

Zitat:
Original von Wolfy
Hi Leute, hat von euch jemand das KW Variante 2 tiefer als 33cm Radmitte zur Bördelkante eingetragen bekommen ?
Im Gutachten steht was von maximaler tiefe von 33cm. Da ich jetzt ungefähr auf der Tiefe bin und noch ca. 2cm runter wollte habe ich bedenken dass mir der TÜV nen Strich durch die Rechnung macht.

mfg
also ich behaupte mal der tüv trägt (sofern nix schleift usw) die im gutachten angegebene höchsttiefe ein... so ne sonderabnahme kost doch bestimmt extra oder!?
BB-233 ist offline  

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Alt 09.02.2009, 12:51      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Erazer eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von Erazer: machoman88
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ich sag mal bei nem gewinde ist das restgewinde entscheidend weil du kannst ja den maximalen wert ruhig einstellen und wenn dann das maß mit börtelkante stimmt ist das ja halb so wild das kann ja abweichen...
Erazer ist offline  

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Alt 09.02.2009, 12:53      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Also würds evtl. durch ne Sonderabnahme gehen ?

mfg
Wolfy ist offline  

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Alt 09.02.2009, 12:55      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Erazer eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von Erazer: machoman88
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mach doch die maximal tiefe und dann fahr mal zum tüv der trägt das dann schon ein...
aber wenn du felgen draufhaben solltest die nicht im gutachten stehen wird es eh ne sonderabnahme...
Erazer ist offline  

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Alt 09.02.2009, 12:59      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
omg, wtf?!
 
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Vejita eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von Vejita: vejita
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So isses. Wenn du tiefer bist, als es im Gutachten steht wird's halt ne Einzelabnahme... Kostet dann n bisschen mehr ist aber bei genügend Freigang der Räder kein Thema.
Vejita ist offline  

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Alt 09.02.2009, 13:02      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Erazer eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von Erazer: machoman88
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aber die maximal tiefe richtet sich doch nach dem restgewinde und nicht nach börtelkante und radmitte? so war es bei mir...
Erazer ist offline  

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Alt 09.02.2009, 13:07      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Wird von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich sein.

mfg
Wolfy ist offline  

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Alt 09.02.2009, 13:10      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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Erazer eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von Erazer: machoman88
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also ich hab nen FK Highsport und bei mir wurde restgewinde und börtelkante radmitte eingetragen und beim restgewinder hat er geguckt ob das mit dem gutachten übereinstimmt und das wars..
Erazer ist offline  

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Alt 09.02.2009, 13:19      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
omg, wtf?!
 
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Vejita eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von Vejita: vejita
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Als im Sommer 08 mein Weitec Hicon GT in meinem Golf 3 eingetragen wurde, hat der Prüfer nur die Höhe der Bördelkante eingetragen. War natürlich tiefer als, die min. Höhe im Gutachten. Wurde aber anstandslos eingetragen.
Vejita ist offline  

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Alt 09.02.2009, 13:31      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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Es geht normalerweise hauptsächlich um den Abstand Radmitte-Brödelkannte - so ist es auch in einigen Gutachten vermerkt. Das Restgewinde ist aufgrund unterschiedlich schwerer Motoren erstmal "egal", denn was bringen die 2cm Restgewinde, wenn die Achse schon aufliegt.
Je nach Prüfer würde ich erstmal etwas tiefer einstellen und gucken was er so sagt, bzw. ob ers merkt. In deinem Bsp. also auf 32 oder knapp drunter einstellen und den Rest kannst dann danach machen, denn bei -1cm wird keiner was sagen. Ist alles nicht so 100% legal und Bodenfreiheit/Resfederweg hat schon einen Sinn.
XM-Syncro ist offline  

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Alt 09.02.2009, 13:45      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
Restgewindekiller!
 
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bei mir steht das restgewinde + radmitte /bördelkante drin...
ThaoNguyen ist offline  

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Alt 09.02.2009, 14:23      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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VWFreak1982 eine Nachricht über ICQ schicken
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Bei uns wird alles eingetragen solange man beim TÜV auf die Grube fahren kann.
VWFreak1982 ist offline  

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Alt 09.02.2009, 14:29      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
Turbotrekker
 
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ist auch lustig... Unser Tüver schaut schon genauer hin, aber ich denke, das sollte passen, wenn nicht, erkundige dich doch mal beim TÜV / DEKRA


böhser_Golf ist offline  

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