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Erfahrener Benutzer | ![]()
Das Meine ET mit der des TE nicht dasselbe ist, ist mir auch klar, aber ich kenn das noch so, dass solange die Lauffläche der Felge nicht heraussteht gehts, kann natürlich sein dass durch die genannte Paragraphenänderung dies so nicht mehr geht. Das weiss ich eben nicht da mein letzter Besuch schon ne Zeit zurückliegt und ich im Moment nicht up to date bin |
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Erfahrener Benutzer | ![]() Das sieht meiner Meinung nach Eintragungsfähig aus. Ich erkenne da keine Negative Aspekte die einer Eintragung entgegen stehen. Vielleicht sieht das jemand anders? ![]() Eventuell bezieht er das nichteintragen auf den Felgenrand der ja etwas heraussteht. Aber das war ja Mode in den letzten Jahren sowas zu machen. Kann nur sein dass es damit zusamenhängt. @TE Warst ja schon bei der Dekra, was sagten die warum es nicht geht? haben die da ne Begründung gehabt? Geändert von Ironiemeiden (09.05.2009 um 01:38 Uhr) Grund: Vermeidung eines Doppelposts |
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Erfahrener Benutzer | ![]() Haja ich seh ausser den Felgenrand keine Argumente die gegen eine Eintragung sprechen. Schleift ja auch nichts zumindestens am Radkasten nicht, wie das innen aussieht weiss ich halt nicht. eventuell auch wegen Grenz- ET (liegt beim Golf IV meines wissens nach bei 23) waere aber dann bei vielen eine nicht gültige Eintragung, so dass dies mal ausscheidet. Hat der Dekra- Mann nichts geäußert warum und weshalb nicht eingetragen wird? |
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