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Alt 29.06.2009, 10:20
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Chris24
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Standard Frage zu Tachoangleichung

Moin,

hab neulich mit Reifenrechner berechnet, wie sich Abrollumfang, Geschwindigkeit, etc. verändert haben.
Nu habe ich bei der Geschwindigkeit eine Veränderung von -1.3%, was ja verboten ist.
Heißt: Wenn ich 100km/h fahre, werden nur 99km/h angezeigt.

Habt ihr zufällig ne Ahnung, ob ich dadurch meine ABE oder sowas verliere?

War grad bei VW, die meinten, dass genau das passiert.

Gruß


 

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Alt 29.06.2009, 10:24      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
Autoputzer
 
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Falsch, du hast da was verwechselt

Dein Tacho zeigt Strich 100 und du fährst 99 km/h, also alles im Lot. Dein Tacho darf bis zu 4% abweichen (voreilen), aber kein km/h zu wenig anzeigen.

Gruß
hardy ist offline  

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Alt 29.06.2009, 10:27      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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soweit ich weiß erlischt dadurch die abe oder das gutachten...
aba du kannst doch zum tacho angleichen... die stecken da ihrem pc ran und gut ist
Pacific808 ist offline  

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Alt 29.06.2009, 10:35      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Vergiss diese komischen Reifenrechner.Stimmt hinten und vorne nicht.
Ich hab mal beide werkseitig eingetragenen Größen durchgerechnet.Wenn ich von 15" auf 16" wechsel hätte ich eine Differenz von -3%.Damit würde ja meine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlöschen.Aber beide Größen sind ohne Änderung des Tachos in den Papieren eingetragen.
Das bringt mich zu der Schlußfolgerung das diese Rechner für den Popo sind.
Sonst müsstest du auch den Tacho angleichen wenn du von abgefahrenen auf neue Reifen wechselt.Das gibt auch eine Änderung von etwa -2% laut Reifenrechner.
Fischmeister ist offline  

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Alt 29.06.2009, 11:45      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
Chris24
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ok, 3 Meinungen. Welche ist richtig?

@hardy: Laut Rechner stimmt das schon. Ich fahre schneller, als angezeigt.
205/55/R16 auf 225/35/R19.

@Pacific: Ok. Hab mir schon mal die Adresse vom Eichamt geholt, werde da mal die Tage anrufen.

@Fischmeister: ja, hm. Habs grade mal getestet. Recht hast du.
Also meinst du, man kann das einfach lassen und gut ist?
Der TÜV-Mensch, der alles eingetragen hat, hat mir eh nichts diesbezüglich gesagt.
 

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Alt 29.06.2009, 11:55      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
Chris24
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Hab mir da gerade noch mal Gedanken zu gemacht..
Gesetzt dem Fall, ich lasse den Tacho auf die 19er angleichen, müsste ich doch zum Winter hin (205/55/R16) grad wieder angleichen lassen, weil der Abrollumfang um 2,5cm sinkt.

Wenn meine Logik nicht grad total falsch ist, kann ich also drauf pfeifen..
 

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Alt 29.06.2009, 12:16      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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wenn du im winter sagen wir mal 16 zoll fährst mit riesen reifen dann is der umfang nicht so viel anders.. dann geht das klar
Pacific808 ist offline  

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Alt 29.06.2009, 13:46      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Drauf gepfiffen und gut ist.Reifen drauf und gut aussehen.Fertig.
Fischmeister ist offline  

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Alt 29.06.2009, 14:10      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Also der Reifenrechner ist mit Sicherheit nicht fürn Popo. Ist vom grundsatz her ne relativ einfache mathematische Berechnung...!
HH-burger ist offline  

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Alt 29.06.2009, 15:35      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
RotBlauGelb
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moin,
die Betriebserlaubnis für das kfz erlischt nur, wenn Du ne andere Reifengröße fährst als eingetragen. Wenn Du vom Tüv was eingetragen bekommst, muss er wissen, was er tut ;-) -> eingetragen = Betriebserlaubnis!
Der Abrollumfang ist ja eh bei versch. Reifengrößen immer etwas unterschiedlich. Ob du 195/65R15, 205/55R16, 225/45R17, 225/40R18 oder was auch immer montiert hast, macht rechnerisch weniger aus, als wenn Du mit 0,2bar weniger bzw mehr rumfährst - der Tacho darf in jedem Fall nicht nachgehen.
RotBlauGelb ist offline  

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Alt 29.06.2009, 16:02      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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Das der Umfang der verschiednen Rad/Reifenkombinationen auf den ersten Blick nicht gleich ist , ist gewollt. Ein 175/80r14 hat einen kleineren Umfang als z.B.225/40r18.
Man muß mit dem " dynamischen Abrollumfang " rechen .
Wäre mir aber völlig Latte-> Ist doch eingetragen und wenn was ist würd ich an den Tüver verweisen , der kann das rechtfertigen .
jens1987 ist offline  

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Alt 29.06.2009, 17:52      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
Chris24
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Zitat:
Zitat von Fischmeister Beitrag anzeigen
Drauf gepfiffen und gut ist.Reifen drauf und gut aussehen.Fertig.
ok, danke an alle Antworter.
Wenns schief läuft sag ich, der Fischmeister wars


 

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