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Alt 06.10.2009, 11:47      Direktlink zum Beitrag - 41 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von el_horst Beitrag anzeigen
Dass in best. Situationen die 30 km/h angemessen sind glaube ich Dir sofort - aber ein generelles Tempolimit von 30 km/h vor Bahnübergängen kann man daraus nicht ableiten. Aber ist ja für den TE auch egal...
was man daraus ableitet ist immer so eine sache....fakt ist aber das ein generelles tempolimit schon gibt -> nämlich "mässige geschwindkeit". und da es eben NICHT mässig war (sonst hätts zum anhalten gereicht) KÖNNTE der schuss mit der beschwerde beim strassenbauamt bzw eine zivilrechtliche klage ganz fix nach hinten losgehen. das wollte ich mit sagen


onkel-howdy ist offline  

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Alt 06.10.2009, 13:03      Direktlink zum Beitrag - 42 Zum Anfang der Seite springen
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nach hinten losgehen kann hier ja eh erstma garnix...was sollte mir denn passieren? soll ich das loch zukleben oder was? ^^

"sonst hätts zum anhalten gereicht" kannst du so eben nich sagen, weiiil...dunkel und schlagloch im warsten sinne "unsichtbar"
_trygga_ ist offline  

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Alt 06.10.2009, 14:13      Direktlink zum Beitrag - 43 Zum Anfang der Seite springen
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unsichtbar gibts im gegenteil zu zuschnell nicht in der deutschen rechts sprechung wens zu dunkel war warst du zu schnell. das ist der folgeschluss...
onkel-howdy ist offline  

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Alt 06.10.2009, 20:02      Direktlink zum Beitrag - 44 Zum Anfang der Seite springen
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nu sei do nich gleich so gemein...hmpf...^^


_trygga_ ist offline  

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