Das Eintragen in die Fahrzeugpapiere ist notwendig, aber zurückgestellt, heißt also, das es eingetragen werden muss, wenn sich die Zulassungsstelle das nächste mal mit den Fahrzeugpapieren beschäftigt (also Ummelden, Abmelden, etc.)!
Solange reicht die Bestätigung!
mfg kevin
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