...also ich schilder das mal kurz, wie die Situation bei mir war:
- Im Gutachten vom KW Fahrwerk stand drin, ab so und soviel mm Tieferlegung ist der Stabi so und so erforderlich
- verbaut ist dann also bei mir KW Stabisatz (seinerzeit günstiger als ein zusammengestellter VW Satz...)
- bei der Abnahme hat sich der
Prüfer vergewissert, das dieser verbaut ist
--> eingetragen ist der Stabi nicht extra, da OT: das Fahrwerk mit dieser Tiefe sonst gar nicht abgenommen wurden wäre