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Alt 20.01.2010, 17:09
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Standard KW Stabi eintragen Pflicht oder nicht?

KW Stabi eintragen Pflicht oder nicht?


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Alt 20.01.2010, 17:12      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Gehört doch zum Fahrwerk, daher wird der mit eingetragen wenns Fahrwerk abgenommen wird...War damals zumindest bei mir so.
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Alt 20.01.2010, 17:16      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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joahhhh, hab mich schon gewundert das da kein teilegutachten dabei is!
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Alt 20.01.2010, 17:22      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Ja gut ob da nu Teilegutachten dazu ist oder net kannsch leider nicht sagen, hab nicht den KW Stabi verbaut...

Aber damals stand glaube ich nur mit drin, dass ich auch einen Tieferlegungssatbi verbaut habe...
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Alt 20.01.2010, 17:29      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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sklar sklar, hört sich logisch an!
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Alt 20.01.2010, 17:30      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Der Stabi von VW ist doch eh der gleiche wie von VW und den braucht man ja auch nicht eintragen lassen!
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Alt 20.01.2010, 17:35      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Stahlbauer Beitrag anzeigen
Der Stabi von VW ist doch eh der gleiche wie von VW und den braucht man ja auch nicht eintragen lassen!
aha

ich korrigier das mal

Der Stabi von KW ist doch eh der gleiche wie von VW und den braucht man ja auch nicht eintragen lassen![/QUOTE]

hast du das gemeint?
Fränky89 ist offline  

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Alt 20.01.2010, 18:16      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Hab auch nen 4M Stabi drin und der Prüfer wollte den gar net eintragen, jedenfalls hat er nichts gesagt und ich hab ganz vergessen den zu erwähnen. 4M Stabi = KW Stabi.
hardy ist offline  

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Alt 20.01.2010, 19:28      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Fränky89 Beitrag anzeigen
aha

ich korrigier das mal

Der Stabi von KW ist doch eh der gleiche wie von VW und den braucht man ja auch nicht eintragen lassen!
hast du das gemeint? [/QUOTE]

Natürlich meine ich das....
Stahlbauer ist offline  

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Alt 20.01.2010, 19:29      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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Jut, wenn der KW Stab = den VW 4M ist, dann isses klar das den keiner eintragen will, hab ich ja jetzt auch so...

Aber vorher hatte ich nen normalen Tieferlegungsstabi und da stand in der TÜV Abnahme, dass ich einen enbenslchen Stabi verbaut habe.
DavyT ist offline  

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Alt 20.01.2010, 19:45      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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KW kauft den Stabi bei VW ein und babbt nen eigenen Sticker drauf, umlabeln eben und ein schweine Geld mit machen...^^ Theoretisch gesehn muß auch der Stabi (ob mit VW oder KW-Aufkleber drauf) eingetragen werden, da zum Einbau ja Lenkgetriebe, AGT, etc gelöst und der Stabi bauartbedingt verändert werden...
Pitty ist offline  

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Alt 20.01.2010, 19:50      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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wenn es so ist könnte man dieses ja dann aber bei der Abnahme vom Fahrwerk/Felgen mit abnehmen lassen oder? Muss ja ne Einzelabnahme gemacht werden
Stahlbauer ist offline  

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Alt 20.01.2010, 19:57      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Stahlbauer Beitrag anzeigen
wenn es so ist könnte man dieses ja dann aber bei der Abnahme vom Fahrwerk/Felgen mit abnehmen lassen oder? Muss ja ne Einzelabnahme gemacht werden
You got it baby... Eintragen anhand der TN und gut...
Pitty ist offline  

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Alt 20.01.2010, 20:12      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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Okay klasse dann lasse ich das alles zusammen abnehmen!
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Alt 16.04.2012, 08:28      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
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Hey Leute euere Diskussion ist schon ein Weilchen her. Aber ich habe am WE auch einen Tieferlegungsstabi verbaut ( mit höherem Bogen über ATW ) naja und nach dem Einbau habe ich mich dann gefragt ob ich sowas eigentlich eintragen muss. Aber im Normalfall ist es doch der gleiche Stabi halt nur mit höherem Bogen.
Hochfeld36 ist offline  

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Alt 16.04.2012, 21:56      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
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...also ich schilder das mal kurz, wie die Situation bei mir war:

- Im Gutachten vom KW Fahrwerk stand drin, ab so und soviel mm Tieferlegung ist der Stabi so und so erforderlich
- verbaut ist dann also bei mir KW Stabisatz (seinerzeit günstiger als ein zusammengestellter VW Satz...)

- bei der Abnahme hat sich der Prüfer vergewissert, das dieser verbaut ist

--> eingetragen ist der Stabi nicht extra, da OT: das Fahrwerk mit dieser Tiefe sonst gar nicht abgenommen wurden wäre

Geändert von Golf4_Projekt? (16.04.2012 um 21:58 Uhr)
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Alt 16.04.2012, 21:59      Direktlink zum Beitrag - 17 Zum Anfang der Seite springen
Ultraviolet
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Zitat:
Zitat von Golf4_Projekt? Beitrag anzeigen
...also ich schilder das mal kurz, wie die Situation bei mir war:

- Im Gutachten vom KW Fahrwerk stand drin, ab so und soviel mm Tieferlegung ist der Stabi so und so erforderlich
- verbaut ist dann also bei mir KW Stabisatz (seinerzeit günstiger als ein zusammengestellter VW Satz...)

- bei der Abnahme hat sich der Prüfer vergewissert, das dieser verbaut ist

--> eingetragen ist der Stabi nicht extra, da OT: das Fahrwerk mit dieser Tiefe sonst gar nicht abgenommen wurden wäre
Wieso das? Hat das KW Gutachten nicht mehr hergegeben? ( Lächerlich...)
 

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Alt 16.04.2012, 22:01      Direktlink zum Beitrag - 18 Zum Anfang der Seite springen
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Das soll nicht heißen das es nicht tiefer geht oder ich das Maximum rausgeholt habe...


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