Zitat:
Zitat von hardy §21 Abnahmen müssen unverzüglich in den Schein, alles andere kann man im Fahrzeug mitführen und kann bei der nächsten Gelegenheit nachgetragen werden.
Das ist mein bisheriger Kenntnisstand  |
Also bei mir ist es so, dass $19.2 unverzüglich in die Papiere zu übertragen ist

Ist bei mir zwar seit Oktober letzten Jahres dann schon fällig, aber der TÜV-
Prüfer hat es beanstandet und meinte, dass es direkt jetzt dann gemacht werden muss zwecks HU

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Kann mir nicht vorstellen, dass es da Unterscheide bei den Bundesländern gibt
mfg