Zitat:
    
					Zitat von  hardy     §21 Abnahmen müssen unverzüglich in den Schein, alles andere kann man im Fahrzeug mitführen und kann bei der nächsten Gelegenheit nachgetragen werden.   
Das ist mein bisheriger Kenntnisstand      |  
 
  Also bei mir ist es so, dass $19.2 unverzüglich in die Papiere zu übertragen ist 

 Ist bei mir zwar seit Oktober letzten Jahres dann schon fällig, aber der TÜV-
Prüfer hat es beanstandet und meinte, dass es direkt jetzt dann gemacht werden muss zwecks HU 

 .. 
Kann mir nicht vorstellen, dass es da Unterscheide bei den Bundesländern gibt  
 
mfg