einzelabnahme heisst..in erster linie kostets mehr,nicht viel....
zum anderen interessiert es den tüvprüfer dann nicht,was im gutachten
an restgewinde etc. angegeben ist!
wenn der tüv-charli was kann und auch die gesetzlichen bestimmungen kennt....
....dann wird er NUR darauf achten....
...das die scheinwerferlichtaustrittskante NICHT unter 50cm liegt...
die mindestbodenfreiheit passt....
wie minimal die sein darf,weiss ich net-bin eh drunter
und die freigängigkeit vom rad/reifen im eingefedertem zustand ist...
-verschränkt-also mit max.lenkeinschlag!
mfg.